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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Platzt nun die Insolvenz???  (Gelesen 9715 mal)

Ohneworte

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Platzt nun die Insolvenz???
« am: 10. Februar 2011, 08:14:30 »

Hallo und Guten Tag,

ich bin neu hier und hoffe, dass mein Thema hier richtig plaziert ist. Ich hoffe man kann mir helfen.

Es geht um meinen Bruder. 2004 hat mein Bruder mit seiner damaligen Frau und seinen beiden Kindern ein Haus gebaut. Leider ist mein Bruder recht gutherzig und hat sich auf eine Baubetreuung eingelassen, die im vorraus für den Bau kassiert hat. Fakt, der Rohbau stand, das dach war drauf und die Baufirma meldete Insolvenz an. Das finanzierte Geld der Bank (100% Finanzierung) war futsch. Es musste nachfinanziert werden. Meine Eltern sind als Bürgen eingesprungen. Die Last war dennoch nicht zu schaffen. 2007 trennte sich mein Bruder und meine Schwägerin, es kam zum Rosenkrieg. Mein Bruder war gezwungen Privatinsolvenz anzumelden, sowie meine Eltern auch. Die Eigentumswohnung meiner Eltern (war bereits zu 60% abbezahlt) und natürlich das haus waren somit weg. Meine Eltern, beide Rentner, sind durch die Insolvenz jetzt zwar ihre Wohnung los, aber noch ganz gut bei weggekommen. Bei meinem Bruder sieht es anders aus. Durch die Scheidung und den Verlust des Hauses, sowie im Wissen die Eltern mit in die Insolvenz gerissen zu haben, war Er psychisch sehr angeschlagen. 2008 wurde Er von seinem Arbeitgeber regelrecht rausgemobbt. Es wurde im eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro angeboten. Mein Bruder ging. Die Abfindung erhielt der Treuhänder. Ich muß dazu sagen, der Treuhänder meines Bruders ist alles Andere als ein freundlicher Mensch bzw. es interessiert Ihn keineswegs was für Schicksale hinter den Menschen stehen, die in diese Situation kommen. Die Treuhänder meiner Eltern sind Top.
Weiter zu der Abfindung: Mein Bruder hat sich umgehend Arbeitssuchend gemeldet und wollte finanzielle Hilfe beantragen, da Er von der Abfindung ja nichts hatte. Das Arbeitsamt/Sozialamt lehnte den Antrag ab, mit der Begründung, dass mein Bruder eine Abfindung erhalten habe und von dieser 3 Monate überbrücken müsste. Dies teilte mein Bruder seinen Treuhänder mehrfach mit, der sich noch nicht einmal genötigt sah überhaupt zu antworten. Nach 2 Monaten ohne einen müden Cent, erbahmte sich der TH meinem Bruder 2 x 1000 Euro von der Abfindung zu überweisen. Mein Bruder war insgesamt 6 Monate ohne Job und steht nun wieder in Lohn und Brot. Er ist ein wirklich fleißiger Mensch, der auch mal nen 14 Stunden Tag durchzieht ohne zu murren. Krankheit kennt Er nicht! Der TH fing dann in 2009 an, diese an mein Bruder damals überwiesenen 2000,- Euro wieder einzufordern. Angeblich wäre dieser Betrag damals nur ein Überbrückungsdarlehen gewesen. Darüber gibt es nichts schriftlich! Weil mein Bruder das geld natürlich nicht hatte, denn Er muß ja auch Unterhalt für seine beiden Kinder zahlen. Einigte man sich auf 20,- Euro im Monat. Diese Zahlung hat mein Bruder allerdings zum Dez. 2010 wieder eingestellt, weil ein Anwalt bei der Schuldnerberatung Ihm dazu riet, weil der TH angeblich kein Anrecht darauf hätte. Dieser Anwalt, will soetwas nun angeblich nicht gesagt haben, Er sei Befangen und können meinem Bruder nun nicht mehr weiterhelfen.
Nun fordert der TH innerhalb von 14 Tagen die Restsumme von 1800 Euro ein, ansonsten würde Er die Insolvenz meines Bruders platzen lassen und Er müsse alleine klar kommen.  :fuchsteufelswild:

Mich macht das richtig fertig. Ich sehe wie meine Eltern darunter leiden. Die Treuhänder meiner Eltern können das Verhalten vom Treuhänder meines Bruders nicht verstehen. Mein Bruder sieht sehr schlecht aus, als wäre Er innerhalb von ein paar Wochen um 20 Jahre gealtert. Mein Bruder ist 38 Jahre alt und immer zuverlässig gewesen. Ich verstehe den TH nicht, wie man bei einem der bereits am Boden liegt nocheinmal ordentlich zutreten kann.

Platzt nun die Insolvenz bzw. ich glaube es heißt Wohlverhaltensperiode (in der befindet Er sich ja bereits).

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und aufbauende Worte. Vielen Dank sagt Ohneworte
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BlueVision

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Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #1 am: 10. Februar 2011, 09:12:49 »

Hallo "ohneworte"...

Die Story liest sich ja echt mal wehmütig. Leider kann ich dir keine rechtliche Antwort geben, aber in dieser Situation würde ich sofort einen RA aufsuchen, der auf Insolvenz spezialisiert ist. Soweit ich weiß, kann ein TH nur einen Versagungsantrag nach §298 stellen. In dem steht, wenn der Insolvenzler seinen monatlichen Zahlungen gegenüber dem TH nicht nachkommt, kann dieser einen Versagungsantrag stellen.
Nun ist die Situation aber ja anders geregelt. Hier geht es ja nicht um die monatliche Gebühr für den TH, sondern um eine Rückforderung, die so wie du schreibst nicht einmal schriftlich festgehalten wurde.
Wie gesagt, leider ist es schwer hier etwas verbindliches zu schreiben und rate daher zum Besuch beim RA.

Wünsche Ihnen und Ihrem Bruder natürlich viel Kraft und drücke die Daumen, dass am Ende doch noch alles gut wird.

Ich habe mich vor ca. einem Jahr in einer ähnlichen Situation befunden. Mein TH hat mir auch Steine in den Weg gelegt und so kam es zur Versagung der RSB (Alles nachzulesen hier im Forum). Aber am Ende wurde noch alles gut, weil ich mich gütig durch Vergleiche aus den Schulden befreien konnte. 
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doktor mabuse

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Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #2 am: 10. Februar 2011, 10:05:01 »

Hallo,

sehr unschöne und belastende Situation, die einmal mehr zeigt, daß man oft im Regen stehen bleibt, wenn man in Sachen Geld die Unterstützung anderer braucht...
Äusserst schwach auch die Aussage des sogenannten "Anwalts", der offensichtlich auch nur Halbwissen hat.

Ich würde auch versuchen, kurzfrstig einen Anwalt für Insolvenzrecht aufzusuchen, vielleicht wissen unsere Moderatoren hier seriöse Anlaufstellen, ggf hilft auch parallel ein Besuch bei den anonymen Insolvenzlern (ist nicht als Werbung, sondern Tip gedacht)

Da das eigentliche Verfahren ja bereits abgeschlossen ist, hat Ihr Bruder sicher eine bessere Position gegenüber den Forderungen des TH.

Alles Gute,
Doktor Mabuse
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Feuerwald

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Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #3 am: 10. Februar 2011, 11:48:27 »

Die Restschuldbefreiung kann nur versagt werden, wenn ein Insolvenzgläubiger dies beantragt.

Dazu muss ein Verstoß gegen die sog. Obliegenheiten (§ 295 InsO)  glaubhaft gemacht werden.

Worin  soll der Verstoß liegen?

In § 295 Abs. 1 Nr. 3 kann man lesen.

"keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge ….  zu verheimlichen"

Es wurde nichts verheimlicht. Der Treuhänder hat sozusagen "Unterhalt aus der Masse" gewährt, was im RSB Verfahren jedoch nicht vorgesehen ist, um daraus dann eine Art  "Darlehen aus der Masse" zu konstruieren, was ebenso nicht vorgesehen ist.

Dem Schuldner hätte dieses Geld ggf. sogar  ganz sauber als unpfändbar zustehen können (§ 850i ZPO). 

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tomwr

Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #4 am: 10. Februar 2011, 20:51:31 »

Also ich würde an der Stelle Deines Bruders erstmal zum Insolvenzgericht gehen und Akteneinsicht fordern. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet regelmäßig zu berichten und muss die eingezogene Abfindung zur Masse ja auch entsprechend deklarieren und auch die Zahlungen die damals aus der Masse erfolgt sind müssen ja dem Gericht gegenüber (wie auch immer) begründet worden sein. Da würde ich erstmal einhaken.

Ja und er hätte damals natürlich auch Pfändungsschutz beantragen können beim Insolvenzgericht. Hätte. Rückwirkend geht sowas jetzt natürlich nicht mehr. Es ist richtig, dass beim Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) eine Sperrzeit verhängt wird wenn man z.B. sein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet (3 Monaten Sperrfrist) aber der Bruder hätte damals natürlich ohne Einkommen für diesen Zeitraum ALG II beantragen können. Ich gehe stark davon aus, dass die Abfindung nicht zur Auszahlung an den Bruder gekommen ist sondern direkt vom Arbeitgeber an den TH abgeführt wurde. Damit hätte er auch keine anzurechnenden Einkünfte und hat seine Vermögenslosigkeit auch nicht selbst herbeigeführt.

Wie wurde das ganze Thema denn steuerlich behandelt ? Seit 2006 sind Abfindungen ja nicht mehr steuerfrei.

Tja da ist eine Menge falsch gelaufen. Blöd wenn man sich erst hinterher schlau macht. Aber der Gang zum Insolvenzgericht und Akteneinsicht zu der "Behandlung" der Abfindung aus insolvenzrechtlicher Sicht und die teilweise Rückzahlung sind jetzt erstmal angesagt.
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bertino

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Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #5 am: 10. Februar 2011, 22:07:42 »

Guten Abend ohneworte,

m. E. besteht in diesem Fall nicht nur überhaupt keine Rechtfertigung für Versagung des RSB, sondern darüber hinaus scheint mir, TH sogar rechtswidrig gehandelt zu haben.

Die vom TH zurückgezahlten 2 x 1000 Euro würde ich nämlich nicht als Unterhalt aus der Insolvenzmasse betrachten, sondern eher als Korrektur der unrechtmäßig überhöhten Pfändung der Bezüge des Sch.

Gesetzt den Fall, dass die Stellungnahme des AA/SA bei der Ablehnung der finanziellen Hilfe den Bestimmungen des SGB entspricht, können wir davon ausgehen, dass TH unter allen Umständen dem Sch den unpfändbaren Teil seines Einkommens belassen muss. Dies beträgt unter Berücksichtigung von zwei Unterhaltsberechtigten 1359,99 Euro, für zwei Monate also ca. 2720,- Euro als Minimum. Zusätzlich kämen u. U. auch weitere berechtigten Kosten, wie Fahrtkosten usw. hinzu.

Die Argumentation, die Abfindung wurde vom AG an TH abgeführt, sodass TH keine Schuld hier trägt, würde in diesem konkreten Fall nicht greifen. Der TH hatte, wenn ich die Zeitangaben korrekt verstanden habe, die 2 x 1000 Euro im selben Tätigkeitsjahr zurückgezahlt als er die Abfindung eingezogen hatte. Aus dieser Perspektive hatte der TH praktisch diese Rechtswidrigkeit, in der Zeit als die Masse noch nicht ausgeschüttet war, korrigiert, aber leider nicht konsequent genug; er hätte eben mindestens 2 x 1359,99 Euro zurückzahlen müssen. Da der Sch den TH "mehrfach" informiert hatte, kann sich m. E. der TH nicht ohne weiteres entlasten, und ich denke, er hat die 2 x 1000 Euro auch nur deshalb zurückgezahlt.

Da die betroffene Masse inzwischen ausgeteilt ist, kann der Rest leider nicht direkt vom TH zurückgefordert werden. Eine Schadensersatzklage mit der Komplexität, die tomwr sehr gut erwähnt hat, würde nicht einfach sein. Wichtig ist allerdings auch die Verjährung zu berücksichtigen.

Jedenfalls ist das erneute Zurückverlangen des Rests vom 2 x 1000 Euro eine ausgesprochene Unverschämtheit des TH. Dieser würde ich auf keinen Fall nachgehen.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 10. Februar 2011, 22:17:34 von bertino »
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Feuerwald

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Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #6 am: 10. Februar 2011, 22:54:53 »

Bestimmungen des SGB entspricht, können wir davon ausgehen, dass TH unter allen Umständen dem Sch den unpfändbaren Teil seines Einkommens belassen muss. Dies beträgt unter Berücksichtigung von zwei Unterhaltsberechtigten 1359,99 Euro, für zwei Monate also ca. 2720,- Euro als Minimum. Zusätzlich kämen u. U. auch weitere berechtigten Kosten, wie Fahrtkosten usw. hinzu.

-> nein, der TH muss nicht und darf nicht.  Es obliegt dem Schuldner einen Antrag nach 850i ZPO zu stellen und dem Gericht, darüber zu befinden. Der TH hat auch keine Pflicht, den Schuldner auf diese Möglichkeit hinzuweisen, was dieser auch nicht getan hat. Versäumnis beim Schuldner. Vielmehr hat der Treuhänder von dem, was er aus der Abtretung erlangt hat, dem Schuldner etwas gewährt, ohne hierfür eine Rechtsgrund zu haben. Er hat also als Treuhänder etwas "veruntreut". Mag sein aus menschlicher Gefühlsduselei, was grundsätzlich nicht "unverschämt" ist, sondern eben menschlich. 
Nun kommt der Versuch, den Murks in dem Zurückgefordert wird. M.E. kann der TH auch zurückfordern, da der Schuldner etwas ohne Rechtsgrund erhalten hat und zwar vom Treuhänder. Dieser mag also einen Anspruch gegen den Schuldner haben. Das befreit den TH jedoch nicht davon gegenüber der Pflicht die Gläubiger zu bedienen. Es ist eine mehr oder weniger reine Privatsache zwischen Schuldner und Treuhänder die es zu bereinigen gibt. Was aber nicht angeht, ist die Drohung mit der Versagung der Restschuldbefreiung. Hier versucht der TH sein Amt dahingegen auszuspielen, den Schuldner unter druck zu setzen. Das erscheint mir höchst bedenklich und "unverschämt".
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Ohneworte

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Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #7 am: 11. Februar 2011, 08:33:23 »

Hallo Miteinander,

an dieser Stelle erstmal ein dickes Dankeschön  :cheesy:

Ich habe meinem Bruder gestern die ganzen geposteten Antworten gezeigt und Er sagte mir direkt, dass Er bereits nächste Woche bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht einen Termin hat. Einen Berechtigungsschein zur eventuelle Übernahme von Rechtskosten hat Er sich vom Gericht geholt.

Ich bin wirklich froh, hier auf dieser Seite gelandet zu sein. Nochmals vielen herzlichen Dank.
Wenn es gewünscht ist, berichte ich gern weiter?.

LG Ohneworte
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bertino

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Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #8 am: 11. Februar 2011, 16:21:15 »

Zitat
-> nein, der TH muss nicht und darf nicht. ...Versäumnis beim Schuldner. ...

In diesem folgenden Fall wird eine Rente direkt an TH bezahlt. Schauen wir gemeinsam, wie BGH dazu Stellung genommen hat.

BGH, Beschluss vom 10. 7. 2008 - IX ZB 172/ 07,   http://lexetius.com/2008,1931
Zitat
Während der Dauer des Insolvenzverfahrens bezog die Schuldnerin eine Rente der LSV von monatlich 254, 27 bzw. 261, 65 €, eine Rente der BfA von monatlich 821, 56 bzw. 844, 37 € ... die Rente der LSV wurde unmittelbar an den Treuhänder ausbezahlt
...
Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter oder Treuhänder bilden einen neuen Vermögensgegenstand, wenn es sich um einen etwa auf der Veruntreuung von Massegegenständen beruhenden Gesamtschaden handelt
...
Erweist sich die Rechtsauffassung der Schuldnerin als zutreffend, durften die unpfändbaren Bezüge nicht an die Gläubiger ausgeschüttet werden. War die Auskehr der Mittel an die Gläubiger rechtswidrig, kann ein Schadensersatzanspruch, der die unrechtmäßige Ausschüttung im Interesse der Schuldnerin kompensieren soll, nicht in die Masse fallen, die, weil entsprechende Beträge tatsächlich dort vorhanden waren und zugunsten der Gläubiger verteilt wurden, andernfalls zu Unrecht doppelt begünstigt würde. Vielmehr steht ein etwaiger Schadensersatzanspruch alleine der Schuldnerin zu, die durch die Verteilung unpfändbarer Vermögensgegenstände einen Einzelschaden erlitten hat. Der Schadensersatzanspruch kann als Kompensation für entgegen dem Pfändungsverbot des § 850c ZPO zugunsten der Gläubiger tatsächlich vorgenommene Ausschüttungen nicht der Masse als neuer Gegenstand (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO) zustehen. Mithin sind die Voraussetzungen einer Nachtragsverteilung, auch wenn die gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg erhobene Revision ohne Erfolg bleibt, nicht gegeben. Hat die Revision Erfolg, wird ein Schadensersatzanspruch also verneint, scheidet ein neuer Massegegenstand von vornherein aus.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 11. Februar 2011, 16:26:17 von bertino »
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Insokalle

Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #9 am: 11. Februar 2011, 18:22:11 »

alles schön und gut, nur besteht ein entscheidender großer Unterschied zu dem Problem in der eingangs gestellten Frage
Ich stimme daher dem Beitrag von Feuerwald zu.

Trotzdem lässt sich vielleicht eine Einigung mit dem TH erzielen. Mögl. dabei das Insolvenzgericht mit heranziehen.
Argumentation mit dem § 765a-Gedanken möglich?
« Letzte Änderung: 11. Februar 2011, 19:19:27 von Insokalle »
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bertino

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Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #10 am: 11. Februar 2011, 18:33:43 »

Zitat
nur besteht ein entscheidender großer Unterschied zu dem Problem in der eingangs gestellten Frage

Würden Sie bitte diesen Unterschied benenn/beschreiben?
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Insokalle

Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #11 am: 11. Februar 2011, 19:19:52 »

Klar: 850c zu 850i
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bertino

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Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #12 am: 11. Februar 2011, 19:31:29 »

Dieser Unterschied unterstützt ja eigentlich meine Argumentation. Denn er bedeutet, dass das Gegenargument eine Verweisung genutzt hat, welche nicht der dem BGH entspricht.
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Insokalle

Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #13 am: 11. Februar 2011, 20:00:53 »

Hä? Versteh ich mal wieder nicht.

Noch mal deutlich: In Ihrem Urteil sind nach § 850c unpfändbare Beträge beim TH gelandet.
Beim Fragesteller geht es um eine Abfindung. Die ist nach § 850 pfändbar. Es ist eine Einmalzahlung, für die 850c nicht gilt. Folglich ist sie ohne wenn und aber pfändbar und wurde vom Arbeitgeber richtigerweise an den TH ausgezahlt. Nur nach einem Antrag nach 850i kann das Gericht nach freier Würdigung über Unpfändbarkeit bestimmen. Hier gibt es keinen Antrag, also auch keinen Pfändungsschutz. Also ganz andere Fallkonstellation.
Da die Abfindung längst ausgezahlt wurde, ist jetzt kein 850i-Antrag mehr möglich.
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bertino

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Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #14 am: 11. Februar 2011, 20:09:03 »

Auch Arbeitseinkommen ist pfändbar, aber nur bis zur Pfädungsgrenze.

In unserem Fall hat ja der Sch während der beiden Monate kein anderes Einkommen gehabt. Von AA bzw. SA hat er auch keine Unterstützung erhalten Wie sollte er sein Lebensunterhalt bestreiten können?

Gerade aus diesem Grund hätte ihm der TH den unpfändbaren Teil belassen müssen.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 11. Februar 2011, 20:15:09 von bertino »
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Feuerwald

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Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #15 am: 11. Februar 2011, 20:21:47 »

Ich schließe mich Insokalle an, 

850c greift automatisch, 850i ZPO hätte der Schuldner selbst beantragen müssen. Der TH kann nicht auskehren.

Das Urteil zeigt aber auf, das der TH selbst in die Pflicht genommen werden kann, in unserem Fall durch die Gläubiger. Das Abwälzen dessen Fehlverhalten auf den Schuldner unter Androhung eines erheblichen Übels (der Versagung der RSB)  ist sehr bedenklich. Nun ist es leider so, dass wir ja wissen, wie innig das Verhältnis zwischen Insolvenzgericht der  Treuhänderschaft sein kann. Da wird schon mal in der Akte oder in den Berichten die Sache hingebogen.
Vielleicht könnte man ja doch noch einen 850i ZPO Antrag nachträglich konstruieren, wenn alle mitspielen.

Sonst bleibt es wohl abzuwarten, wie diese Geschichte ausgeht, wenn wir es denn je erfahren werden.

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tomwr

Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #16 am: 11. Februar 2011, 22:03:29 »

Wenn es gewünscht ist, berichte ich gern weiter?.

LG Ohneworte
Natürlich ist das erwünscht.
Bevor jetzt irgendwelche Schritte eingeleitet werden macht es aber wie bereits angedeutet Sinn, erstmal in die Insolvenzakte bei Gericht zu schauen wie die betreffenden Zahlungen vom Treuhänder an den Schuldner deklariert und begründet wurden. Erst danach würde ich weitere Schritte erwägen. Und natürlich macht es ggf. Sinn das Insolvenzgericht mit einzubeziehen und an die Aufsichtsfunktion nach §58 InsO zu mahnen aber das macht alles keinen Sinn wenn das Prozedere mit den Zahlungen unklar ist. Sonst stochert man nur im Nebel.

Und die Insolvenzakte zu prüfen kann nie so ganz verkehrt sein. Ist vielleicht auch interessant was der TH sonst so schreibt. Er ist nämlich nicht verpflichtet den Schuldner von seinen Berichten ans Insolvenzgericht zu informieren. Das ist sozusagen eine Holschuld, sowohl für Gläubiger als auch für den Schuldner.
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bertino

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Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #17 am: 11. Februar 2011, 22:39:09 »

Zitat
850c greift automatisch, 850i ZPO hätte der Schuldner selbst beantragen müssen. Der TH kann nicht auskehren.


Das hier vorliegende Missverständnis ist m. E. darin begründet, dass die in InsO verwendeten Verweisungen auf §§ 850 ff. ZPO als uneingeschränkt geltend interpretiert werden, sodass damit mache Signifikante Bestandteile des Regelwerks von InsO unbeabsichtigt augenblicklich übersehen werden.

Dass das Einkommen des Sch während der WVP ausschließlich durch Abtretung an TH gepfändet werden darf, ist eine so signifikante und ureigene Regel der WVP, dass ohne sie der WVP die eigentliche Basis entzogen wäre. So betrachtet ist § 850i ZPO nur noch als eine Ergänzung zu sonstigen Regeln der InsO zu verstehen, die dem Sch einen zusätzlichen Schutz anbietet. Damit wird dem Sch nämlich ermöglicht, durch Antrag zu reagieren schon bevor ihm und seinen angehörigen die Lebensgrundlage entzogen wird.

Dies entzieht dem Sch jedoch nicht die Berechtigung dazu, seine von ihm nicht abgetretenen - und nicht einmal abtretbaren  - Einkommensteile zurückzufordern.
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tomwr

Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #18 am: 12. Februar 2011, 00:07:38 »

Sagen wir mal so, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beurteilt die Frage nach der Pfändung der Abfindung so wie Feuerwald es hier wiedergegeben hat.

Zitat
Es hat sich langsam herumgesprochen: Die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes nach einer Kündigung gezahlte Abfindung bleibt zwar sozialversicherungsfrei, sie unterliegt aber seit dem 01.01.06 uneingeschränkt der Steuerpflicht. Damit nicht genug, unterliegt die Abfindung auch voll dem Zugriff eines Vollstreckungsgläubigers, der eine Lohnpfändung ausgebracht hat. Der allgemeine Pfändungsschutz mit festen Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen gilt nämlich für Abfindungen nicht. Nur auf Antrag kann das Vollstreckungsgericht darüber entscheiden, dass auch die Abfindung oder mindestens Teile hiervon zum Bestreiten des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen.

Quelle: http://www.jlm-freiburg.com/Beitrag.Arbeitsrecht.92.html
« Letzte Änderung: 12. Februar 2011, 00:10:43 von tomwr »
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Feuerwald

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Re: Platzt nun die Insolvenz???
« Antwort #19 am: 12. Februar 2011, 00:28:53 »


Dies entzieht dem Sch jedoch nicht die Berechtigung dazu, seine von ihm nicht abgetretenen - und nicht einmal abtretbaren  - Einkommensteile zurückzufordern.


- Man kann und sollte immer alle Thesen – gerade in Insolvenzrecht – offen gegenüber stehen. Es gilt diese Thesen aufzunehmen und ggf. durchzufechten.

Ich habe gerade einen gleichgelagerten Fall. Allerdings nicht in der WVP. Da wird dem Schuldner vom IV in Aussicht gestellt, dass anstelle eines 850i ZPO Antrag der IV freizügig „Unterhalt aus der Masse“ gewährt. Entsprechend wird der Antrag 850i ZPO entgegen den Empfehlungen des Schu-Beraters nicht gestellt! Es wird (blind) dem IV vertraut. Sollte man nie tin! Die Forderungen werden eingezogen. Zwei Monate vergehen. Auf den "Hilferuf"des Schuldners, der nunmehr seinen Lebensunterhalt nicht mehr decken kann, kommt die Erklärung des IV:

Unterhalt aus der Masse ist nach Rücksprache mit dem Gericht ist doch nicht möglich. Stellen Sie einen (verspäteten) 850i ZPO Antrag bei Gericht.  Na dann …

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