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Autor Thema: Mieter-Selbsauskunft  (Gelesen 3339 mal)

flachkopf

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Mieter-Selbsauskunft
« am: 28. August 2010, 10:19:49 »

Es geht um die typische Selbstauskunft der Makler. Siehe folgenden Text:

Der Mietinteressent versichert, dass er die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß gemacht hat und dass in den letzten 5 Jahren weder ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet bzw. die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgewiesen, noch eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben wurde oder Haftbefehl zur Erzwingung einer solchen Versicherung ergangen ist oder solche Verfahren derzeit anhängig sind. Außerdem wird versichert, dass aus den vergangenen Mietverhältnissen keine Schulden vorliegen.

Mein Verfahren wurde am 05.11.2005 eröffnet. In knapp zwei Monate könnte ich das doch ohne schlechtes Gewissen unterschreiben oder? Die 5 Jahre wären dann genau rum. Was meint ihr? Weiter ist in dieser Selbstauskunft keine Schufa-Klausel (oder ähnlich Auskunteien) enthalten. Dürfen die Makler diese ohne schriftliches trotzdem Einverständins einholen?

Viele Grüße
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HeinoHome

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Re: Mieter-Selbsauskunft
« Antwort #1 am: 28. August 2010, 13:31:45 »

Weder Makler noch Vermieter dürfen solchen Fragen stellen. Die Stellung solcher Fragen erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Hierauf dürfen Sie in Notwehr lügen.
Ohne Einverständnis keine Schufaauskunft. Allerdings versteckt sich eine solche gern im Kleingedruckten der AGBs.
Die müssen sich schon die Mühe machen und auch insolvenzbekanntmachungen.de suchen...
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Fallera

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Re: Mieter-Selbsauskunft
« Antwort #2 am: 28. August 2010, 17:20:01 »

Ob Nötigung oder nicht, wenns nicht unterschrieben wird, wird der Makler auf jedenfall Misstrauisch und forscht nach.

Ich bin immer für die offene Variante! Meiner Erfahrung nach war das immer der bessere Weg als zu mauscheln.

Und es gibt nicht nur die Schufa! Eine Auskunft z. B. bei der Creditreform kann auch ohne Einverständnis eingeholt werden.

Sprechen sie offen mit dem Makler! Letztendlich wird die Insolvenz nicht Geheim bleiben in diesem Fall und wenn bislang keine
Mietschulden vorlagen hilft z. B. auch ein Schreiben vom Ex-Vermieter in dem bestätigt wird, dass regelmäßig und pünktlich die
Miete gezahlt wurde.

In diesem Fall ist eine Notlüge kein hilfreicher Tip!
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