habe eine partnerin und ein kind, netto habe ich ca 1200 euro
- Das eigene Kind ist als unterhaltpflichtige Persion zu berücksichtigen. Bei der "Partnerin" kommt es darauf an, ob eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht und ob eigene Einkünfte erzielt werden.
Ausgehend von einem Kind (Partnerin ist ungewiss) wäre die Lohnpfändungstabelle und dort die Spalte mit der Nr. 1 zunächst informativ: Gänzlich unpfändbar alles bis 1.369.99 Euro Netto/Monat, wird mehr verdient, bspw. wenn in einem Monat die 600 – 700 Euro Prämienzahlung dazu kommen, kann anteilig etwas pfänden werden. Bspw. sind von 2.000 Euro netto Arbeitseinkommen gem. Spalte Nr. 1 322,05 Euro pfändbar und abzuführen.
http://pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html die prämienzahlung kommt mit auf dem lohnzettel von meinem normalen lohn, kann ich die prämienzahlung behalten oder muss ich sie abgeben?
-> wie zuvor geschrieben.
meine arbeitgeber weiß von meiner PI , aber die geben an meinem TH nichts ab, weil ich mit der insolvenzverwalterin das so vereinbart habe das ich sebstständig immer was zahle wenn ich was übrig habe.
-> was heißt denn wenn Sie etwas übrig haben? Entweder es ist etwas vom Lohn pfändbar, dann ist es abzuführen oder es ist nichts pfändbar, dann muss auch nichts abgeführt werden.
jeden monat muss ich immer lohnzettel abgeben bei meiner insolvenzverwalterin.
-> Ok, das macht Sinn, besser wäre dennoch, der Arbeigeber führt direkt ab, dann gibt es auch keine Fragen.
ich weiss jetzt auch nicht wo bei mir die grenze liegt, da ich jeden tag auch insgesamt 120 km mit auto zur fahre. da müsste die grenze zwecks zusatzbelastung ja ein wenig höher sein .
-> automatisch nicht, entweder man regelt etwas über die Lohnsteuerkarte oder lässt das gerichtlich feststellen. Da aber nur 1.200,00 Euro verdient werden, macht beides wenig Sinn. Es ist ohnehin nichts pfändbar, da ja ein Kind zu berücksichtigen ist.
wie hoch darf mein brutto sein um kein geld zu zahlen an meine insolvenzverwalterin?
-> das geht nach dem Netto.