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Autor Thema: Privatinsolvenz  (Gelesen 6116 mal)

Martha

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Privatinsolvenz
« am: 21. März 2007, 20:11:20 »

Hallo

ich bin seit 2005 in Privatinsolvenz.Nun habe ich ein Beschluß bekommen da steht:

in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen  der ....
wird das Verfahren aufgehoben § 200Abs.1 ins0.
Die Schuldnerin befindet sich in der Wohlverhaltensperiode.


Was heißt das jetzt ?
Mein Verfahren ist aufgehoben,beendet?
Oder habe ich es schon mal bis zur Wohlverhaltensperiode geschafft?


Über info wäre ich sehr erfreut.


Danke[addsig]
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paps

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Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 23. März 2007, 20:45:18 »

Damit sind sie in der Wohlverhaltensphase.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Martha

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Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 24. März 2007, 08:06:06 »

Hallo

Ja das war mir klar.Das ich in der Wohlverhaltensphase bin.

Ich meinte auch eher was der Sinn von .... In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen  der ....wird das Verfahren aufgehoben .
Heißt das ,das meine Restschuldbefreiung erledigt ist?

Da ich vor einen Monat mirtteilung bekam das die Restschuldbefreiung eingeleitet wurde.

Gruß
Martha[addsig]
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ThoFa

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Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 26. März 2007, 16:06:05 »

Hallo,

das Insolvenzverfahren wird immer aufgehoben. Sie befinden sich jetzt \"nur\" noch in der so genannten Wohlverhaltensphase.

Die vorherige Mitteilung war wahrscheinlich, dass Ihnen die Restschuldbefreiung angekündigt wurde. Endgültig erteilt wird diese dann nach Ablauf der sechs Jahre, welche mit Erföffnung des Insolvenzverfahrens begonnen haben.

MfG

ThoFa[addsig]
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