"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Prüfung in Wohlverhaltensphase  (Gelesen 3719 mal)

Ratlos

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Prüfung in Wohlverhaltensphase
« am: 01. Juni 2007, 16:03:21 »

Hallo!

Ich bin neu in diesem Forum und starte gleich durch mit meiner Frage.

Meine Wohlverhaltensphase der Verbraucherinsolvenz  läuft seit Anfang 2005.

Jetzt erreichte mich ein Schreiben des zuständigen Amtsgerichts, mit dem geprüft werden soll, ob sich meine Vermögensverhältnissse seit der Bewilligung verändert haben.

Verändert hat sich in soweit etwas, dass ich zwischenzeitlich mit meiner Freundin zusammen gezogen bin, die aber kein eigenes Einkommen hat, weil sie noch studiert. Sie wird von elterlicher Seite finanziell unterstützt und besitzt auch ein Sparkonto mit einem nicht geringen Guthaben.

Meine Frage daher lautet, ob sie da etwas zu befürchten hat, weil ich ja nun die veränderten Bedingungen auf dem Prüfungsbogen angeben muss.

Vielen Dank schonmal im voraus für das bestehende Interess und eventuelle Antworten.


Ratlos
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Prüfung in Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 01. Juni 2007, 19:21:27 »

Hallo,

nein Ihre Freundin hat nichts mit Ihrer Insolvenz zu tun, insofern haben Sie auch nichts zu befürchten.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Prüfung in Wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 01. Juni 2007, 20:35:54 »

Vermögen und Insolvenz/Wohlverhaltensphase.

Wurden die Kosten des Verfahrens gestundet und noch nicht bereinigt ? Dann könnte großes Vermögen schon ausschlaggebend sein.

Man sollte gemeinsame Sparkonten grudnsätzlich vermeiden.  Nicht nur in der Insolvenz.

MfG
Feuerwald
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Ratlos

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Prüfung in Wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 02. Juni 2007, 05:27:20 »

Guten Morgen!

Es ist kein gemeinsames Sparkonto sondern ihre alleiniges. Macht das einen Unterschied?


MfG

Ratlos
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Prüfung in Wohlverhaltensphase
« Antwort #4 am: 02. Juni 2007, 19:58:50 »

Hallo,

Ihre Freundin hat immer noch nichts mit Ihrer Insolven zu tun.

Ein gemeinsames Sparkonto würde die Zuordnung, wem was gehört erschweren, dies ist nicht vorhanden, also passiert Ihrer Freundin auch nichts.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Ratlos

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Prüfung in Wohlverhaltensphase
« Antwort #5 am: 04. Juni 2007, 08:31:24 »

Guten Morgen!

So weit, so gut.

Es gibt auf dem Bogen der auszufüllen ist einen Punkt, in dem es um vorhandenes Vermögen geht.  Dort ist mit Großbuchstaben anzugeben, wem das Vermögen gehört. A= mir alleine oder B= meinem Ehegatten/ Lebenspartner gemeinsam.
 Jetzt ist es so, das ich von mir in aller Ehrlichkeit behaupten kann, kein Vermögen zu besitzen. Oben genanntes Sparkonto gehört nicht A= mir und auch nicht B= meinem Ehegatten/Lebenspartner und mir gemeinsam, sondern schlicht und ergreifend alleine meiner Freundin/Lebenspartnerin.Das Konto besaß meine Freundin schon lange bevor wir uns überhaupt kennen gelernt haben, nur gibt das der Bogen als Option natürlich nicht her. Ich möchte allerdings auch nichts falsch ausfüllen, aus dem mir dann später oder in kürze ein Strick gedreht werden kann.
Weiter muss ich Einkünfte meiner Freundin angeben, die nur aus der elterlichen Unterstützung während ihres anhaltenden Studiums bestehen. Die sind aber nicht schriftlich zu belegen, da es da keine "Abrechnung " für gibt. Gibt es hier Erfahrungswerte?

Für weitere Antworten dankbar,

Ratlos
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Prüfung in Wohlverhaltensphase
« Antwort #6 am: 04. Juni 2007, 10:33:06 »

Hallo,

ohne den Bogen jetzt genau zu kennen, so behaupte ich mal, dass Sie diesen falsch verstehen.

Ihre Freundin ist nicht Ihr Ehegatte und mit Lebenspartner dürfte der gleichgeschlechtliche Partner im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gemeint sein.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz