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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Rechnung ausgestellt  (Gelesen 2583 mal)

tony

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Rechnung ausgestellt
« am: 09. Februar 2008, 11:11:38 »

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen in einem Betrieb ein Projekt als Privatmann durchgeführt und dafür 2000 €  bekommen. Allerdings musste ich dem Betrieb eine Rechnung schreiben und die haben mir das Geld auf mein Konto überwiesen.

Ich will am Montag zu meinem Inso-Verwalter und ihm die Sache melden. Nun sagte ein Bekannter aber, dass ich keine Rechnungen ausstellen darf und das ganze wohl unter Schwarzarbeit fällt. Ich hatte aber zu keiner Zeit vor das Geld einfach so einzustecken. Ich war/bin der Meinung, dass es ausreicht am Ende des Jahres den Betrag bei der Einkommenssteuererklärung mit anzugeben.

Ist jetzt meine Insolvenz in Gefahr? Wie verhalte ich mich richtig. Hätte auch kein Problem damit, das Geld zurück zu zahlen.

Viele Grüße
Tony
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paps

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Re: Rechnung ausgestellt
« Antwort #1 am: 09. Februar 2008, 17:33:18 »

Da Sie vorhaben ihrem IV die Einnahmen zu melden, besteht keine Gefahr.
Auch dass es sich um "Schwarzarbeit" handelt, halte ich für eine Mähr.

Die Frage ist lediglich, wie mit diesen zusätzlichen Einnahmen umzugehen ist.

Welches Verfahren durchlaufen Sie?
Wie ist der aktuelle Stand?
« Letzte Änderung: 10. Februar 2008, 16:25:12 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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tony

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Re: Rechnung ausgestellt
« Antwort #2 am: 09. Februar 2008, 19:53:18 »

Viele Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe 2005 Privatinsolvenz angemeldet und befinde mich seit Mitte 2006 in der Wohlverhaltensperiode.  Zur Zeit besitze ich keinen Gewerbeschein.

Viele Grüße
Tony
« Letzte Änderung: 09. Februar 2008, 19:56:46 von tony »
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paps

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Re: Rechnung ausgestellt
« Antwort #3 am: 10. Februar 2008, 16:27:25 »

Wenn es bei dieser gelegentlichen Nebentätigkeit bleibt, benötigen Sie keinen Gewerbeschein.
Ausnahmen sind natürlich zulassungspflichtige Dienstleistungen.

Vom Grunde könnte auch der gesamte Verdienst bei ihnen verbleiben, wenn sie ansonsten einem Vollzeitjob nachgehen.
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tony

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Re: Rechnung ausgestellt
« Antwort #4 am: 29. Mai 2008, 18:14:46 »

Hallo,

jetzt hat sich folgendes ergeben:

Heute kam ein Schreiben von meinem IV. Er fordert Geld, da ich im Monat April nebenher aus selbständiger Arbeit, ohne Gewerbeschein, 1210,-- Euro verdient habe. Dazu schrieb er gleich, dass er nochmal eine Verdienstabrechnung aus dem Monat Februar braucht, da ich da ja auch 2000 Euro nebenbei verdient habe. Was mich daran irritiert ist, dass ich bereit im Februar mit ihm telefoniert habe und er selbst gesagt hat, dass ich wahrscheinlich garnichts abtreten muss...

Im Februar bekam ich 1700 Euro netto Lohn und habe 2000 Euro nebenberuflich für ein Projekt bekommen. Im April auch 1700 Euro netto Lohn und habe 1210 Euro nebenbei verdient. Mich ärgert, dass ihm das erst jetzt einfällt und nun das Geld einfordert, welches ich natürlich bereits sinvoll ausgegeben habe. Es wurde einfach Lohn + Nebenverdienst gerechnet und alles was übr meiner Pfändunggrenze liegt soll ich nun "abdrücken".

Zu einem dachte ich, dass ich durch meinen Vollzeitjob (39 Std.) aus dem Schneider wäre, und zum anderen weiß ich nicht, wie das Geld jetzt so schnell auftreiben soll. Hat er sich vielleicht versehen? Was kann man jetzt noch machen?

Viele Grüße
Tony
« Letzte Änderung: 29. Mai 2008, 22:50:17 von tony »
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tony

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Re: Rechnung ausgestellt
« Antwort #5 am: 30. Mai 2008, 11:45:06 »

Kann mir denn wirklich keiner einen Rat geben, bitte?

Viele Grüße
Tony
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Feuerwald

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Re: Rechnung ausgestellt
« Antwort #6 am: 30. Mai 2008, 11:58:35 »

Schwierig,

die Kernfrage ist m.E., wie man diese Nebeneinkünfte nun einstufen soll.

Wenn es Arbeitseinkommen ist, mal abgesehen von den Sozialabgaben, puhhhh. Dann greift die Abtretung des TH und es kann eine Zusammenrechnung der Arbeitseinkommen nach § 850e ZPO erfolgen.

Wenn es Einkünfte aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind, bspw. eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, die – mal unterstellt – evtl. auch weitergeführt wird, würde ich einige Lösungsansätze sehen ( 295 Abs. 2 InsO).  Hier greift die Abtretung des TH dann nicht automatisch und auch einer Zusammenrechnung nach § 850e ZPO könnte man etwas entgegen halten.



 
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tony

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Re: Rechnung ausgestellt
« Antwort #7 am: 30. Mai 2008, 15:55:52 »

Ich habe gerade mit meinem IV/TH telefoniert. Das erste Mal heute Morgen, da musste er sich nochmal absprechen...

Gerade dann die Hiobsbotschaft: Es wird der Lohn + Nebeneinkünfte zusammengerechnet und daraus der abzuführende Teil berechnet. Im Grunde kein Problem, wenn man innerhalb kurzer Zeit dazu aufgefordert wird. Mein Problem liegt darin, dass ich das Geld mit gutem Gewissen ausgegeben habe.

Er hat aber Verständnis für meine Lage gezeigt und mir erlaubt den Betrag in Raten zu begleichen.

Danke für Eure Mühe.

Viele Grüße
Tony
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ThoFa

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Re: Rechnung ausgestellt
« Antwort #8 am: 30. Mai 2008, 19:07:05 »

Hallo,

die Einkünfte aus dem Nebenerwerb kann er allerdings (analog zu der Regelung der Überstunden) nur hälftig ansetzen.

MfG

ThoFa
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