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Autor Thema: Reform Verbraucherinsolvenz  (Gelesen 2242 mal)

cgschmidt

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Reform Verbraucherinsolvenz
« am: 24. September 2012, 20:16:18 »

Hallo,

trotz intensiver Suche im Internet kann ich nicht herausfinden, wie es mit der Reform der Verbraucherinsolvenz weitergeht. Das Kabinett hat das Gesetz wohl im Juli beschlossen, aber es muss wohl noch in den Bundestag? Oder? - Und was mich natürlich am meisten interessiert: Gilt die Herabsetzung auf 3 Jahre nur für Fälle nach Inkrafttreten oder auch für "Altfälle", die sich in der WVP befinden?
Danke für hilfreiche Antworten!
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paps

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Re: Reform Verbraucherinsolvenz
« Antwort #1 am: 24. September 2012, 21:01:34 »

m.E. handelt es sich noch immer um einen Entwurfsstatus.
Und nein es gilt dann nur für neue Fälle.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

tomwr

Re: Reform Verbraucherinsolvenz
« Antwort #2 am: 25. September 2012, 14:13:51 »

Die Reform hat nicht nur Vorteile für den Schuldner.
Es soll auch umfangreichere Versagungsmöglichkeiten geben.
Gespeichert
 
 

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