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Autor Thema: Rentennachzahlung  (Gelesen 2554 mal)

gitti53

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Rentennachzahlung
« am: 07. November 2012, 13:45:38 »

Hallo, ich brauche dringend HILFE !!!
Ich beziehe rückwirkend ab 2009 eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Berechnungen der Renten (EU-Rente, Betriebsrente, Witwenrente)sind fast abgeschlossen. Die DRV-Bund verrechnet nun alle Rückzahlungen, die Betriebsrente überwies mir Anfang November 2012 die gesamte Nachzahlung in Höhe von 11.970,00 €, die nicht unter die Rückzahlungen an die Kraneknkasse und Arbeitsamt fällt, da schon alles ausgeglichen ist.
Meine Frage: Wieviel muss ich von der Nachzahlung gemäß der Insolvenz abtreten? Ich habe für die Monate teilweise August `12, September `12 und Oktober 2012 keine zusätzlichen Rentenzahlungen erhalten, müssten diese nicht von der oben genannten Gesamtsumme vorher abgezogen werden? Ich musste mir für die 2 1/2 Monate Geld leihen. Außerdem mache ich mir Sorgen, wenn ich für das Jahr 2012 meine Steuererklärung abgeben muss, wieviel Steuern ich zusätzlich zahlen muss? Wenn das gesamte Geld in die Insolvenz fließt wovon soll ich es denn bezahlen?

Ich würde mich freuen, wenn ich eine baldige und kompetente Antwort erhalte, leider ist mit meiner Treuhänderin kein klärendes Gespräch möglich. Sie meint ich musste zahlen was sie errechnet und das ist so!
Meine Insolvenz endet im April 2013.

Viele Grüße
gitti53
 
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Der_Alte

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Re: Rentennachzahlung
« Antwort #1 am: 07. November 2012, 17:04:07 »

Die Nachzahlung ist zunächst einmal eine Bruttozahlung, also sind davon alle zu zahlenden Steuern und Abgaben abzuziehen. Da auch die verrechneten Rentenbezüge steuerpflichtig sind, kann erst mit der tatsächlichen Steuerfestsetzung exakt bestimmt werden, welche Nettorente überhaupt zur Debatte steht.

Für die Monate, in denen keine Rentenleistungen gezahlt wurden, obwohl in diesem Zeitraum ein Anspruch darauf bestand, sind aus der Gesamtsumme herauszurechnen und für den jeweiligen Monat pfändungstechnisch zu berechnen.
Die übrigen Nachzahlungen sind auf die Monate der Nachzahlung zu verteilen und in dem jeweiligen Monat zu berechnen. Es ergibt sich dann für jeden Monat ein pfändbarer Betrag, der dann dem TH zu überweisen ist.

Ich sehe nicht, dass bei der komplizierten Berechnung und der unklaren Steuerlage ein sofortiges Zahlen einer von dem TH bestimmten Summe  erforderlich ist. Wichtig ist nur, dass bis zum Ablauf des Verfahrens der TH über den Abtretungsbetrag verfügen kann. Notfalls muss man darüber das Gericht entscheiden lassen.

Gegenüber dem TH ist wichtig, schriftlich deutlich zu machen, dass die Berechnung zeitnah erfolgt und die Zahlung der Abtretungssumme erfolgt, sobald diese ermittelt ist.
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gitti53

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Re: Rentennachzahlung
« Antwort #2 am: 07. November 2012, 17:37:46 »

Hallo "Der Alte",
baben Sie herzlichen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort, diese hat mich etwas beruhigt und mir meine großen Ängste genommen.
Ich möchte nur zum weiteren Verständnis eine Frage anschließen:
Meiner TH sende ich nun den Bescheid mit der Nachzahlung zu, sie wird (so wie ich sie bisher erlebt habe)die Rückrechnung/Aufrechnung auf die vergangenen Jahre/Monate vornehmen, diese müsste ich dann sofort an die TH überweisen? Das wäre ja für mich zum Nachteil, da ich erst 2013 die Steuererklärung machen kann oder wird die TH solange kein Geld einfordern. Leider ist es auch noch nicht geklärt, ob ich einen erhaltenen Teil der Witwenrente zurück zahlen muss. Für diese Zeitverzögerungen bin ich nicht verantwortlich, mein EU-Rentenantrag wurde im April d. Jh. gestellt.Für mich ist es selbstverständlich, dass ich das Geld vorhalte, ich will die Isolvenz sauber abschließen.
Diese pikante Frage muss ich doch noch los werden:
Wenn die TH sofort die gesamte Nachzahlung auf das Notaranderkonto einfordert dann ist es gemäß meiner schon gemachten Erfahrung mir der TH weg. Es war damals nicht einmal meine Schuld!!!Die TH erklärte mir, dass von dem Notaranderkonto kein Geld zurück überwiesen werden kann.
Soll ich es nicht überweisen und zum Gericht gehen? Was kann mir passieren? Welche Konsequenzen habe ich zu tragen?
Meine TH sieht sich als sehr mächtige Vertreterin der Gläubiger und schlägt daher jeglichen - auf der Basis menschlichen - Gesprächskontakt aus.

Schon im Voraus danke ich Ihnen herzlich für eine baldige Antwort.

Ville Grüße
Gitti53
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Insokalle

Re: Rentennachzahlung
« Antwort #3 am: 07. November 2012, 17:52:07 »

Die TH erklärte mir, dass von dem Notaranderkonto kein Geld zurück überwiesen werden kann.

- Diese pauschale Behauptung ist doch Quatsch. Es gibt sogar ein Urteil, nach dem ein TH zur Auszahlung des unpfändbaren Teils verurteilt wurde.


Ich könnte mir vorstellen, dass sie den Betrag einfordert. Dann würde ich umgehend mit dem Gericht Kontakt aufnehmen und mögl. einen Berater aufsuchen.

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Roja54

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Re: Rentennachzahlung
« Antwort #4 am: 11. November 2012, 16:13:33 »



Hallo gitti53,

ich kann Insokalle aus eigener Erfahrung recht geben
Zitat
- Diese pauschale Behauptung ist doch Quatsch.

Mir hatte der AG über ein halbes Jahr zuviel weggepfändet und an die TH überwiesen, bis ich bemerkt habe, dass das Netto auf der Abrechnung und das was auf meinem Konto landete, lt. Pfändungstabelle, viel zu wenig war.

Es war eine 3stellige Summe, die ich auf den ct genau von der TH zurückbekam, zwar in 2 Teilbeträgen, aber immerhin.

Die Teilbeträge erklärte mir meine TH damit, dass sie zunächst nur das überweisen kann, was sich im Moment auf dem Treuhhandkonto befindet und für den 2. müsse sie erst das Insolvenzgericht fragen.

Warum, weiß ich auch nicht genau, aber das ist ja letztendlich egal, sie "durfte" und das ist ja die Hauptsache  :wink:.

Allerdings kann der TH nur was zurücküberweisen, wenn was auf dem Konto ist, sprich vor Verteilung der Masse.

Aber es ist wohl so, dass es am TH liegt, ob und inwieweit er mit sich reden lässt.

Zitat
Es gibt sogar ein Urteil, nach dem ein TH zur Auszahlung des unpfändbaren Teils verurteilt wurde.

Vielleicht kann Insokalle ja das besagte Urteil verlinken, dann kann man damit dem TH "winken"  :whistle:.

Das hilft ja vielleicht schon  :wow:

Oder aber einfach beim zuständigen Insolvenzgericht mit einem Rechtspfleger verbinden lassen, den Sachverhalt erklären.

Das kann schon weiterhelfen. Mir hat diese Vorgehensweise geholfen  :cheesy:.

Ich drück mal die Daumen, dass Sie was erreichen. :biggrin:

liebe Grüße

Roja

 

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Insokalle

Re: Rentennachzahlung
« Antwort #5 am: 11. November 2012, 16:27:30 »

Einen link habe ich nicht zur Hand. Aber es war die Entscheidung vom LG Bielefeld, ich meine die hier schon mal genannt zu haben.
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