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Autor Thema: Restschuldbefreiung versagt  (Gelesen 4004 mal)

lola210

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Restschuldbefreiung versagt
« am: 13. Dezember 2011, 12:01:08 »

Hallo an Alle,

Ich arbeite seit 16 Jahren in Teilzeit bei einem großen Lebensmittelkonzern.
Vollzeitarbeit wird nicht genehmigt. Überstunden fallen hin und wieder mal an.
Aufgrund meinem übertariflichem Lohn, hätte ich bei einer 8 stündigen Tätigkeit nicht mehr Gehalt.
Nun wurde mir meine Restschuldbefreiung aufgrund meiner 53,33% Tätigkeit versagt.
Jetzt droht mir ein vorläufiges Zahlungsverbot gem.§845 ZPO von einem Gläubiger.
Was kann ich tun? Heisst das jetzt, ich bekomme gar kein Geld mehr?
Was ist mit meiner MIete? Lebenserhaltungskosten ect?
Meinen Anwalt, der mich in der Insolvenz begleitet hat, ist seit 1 Jahr unbekannt verzogen!!!
Wie ich jetzt mitbekommen habe.
Wer weiß Rat?

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Schuldenheini

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Re: Restschuldbefreiung versagt
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2011, 16:36:23 »

Hi,

als Erstes lege ich Dir mal die Umwandlung Deines Konto in ein P-Konto nahe....soweit noch nicht geschehen.
Das geht auch bei bereits bestehender Blockierung des Kontos.

Das Konto wird wohl 1 Monat gesperrt beiben bis die Pfändung eintrifft. Kommt diese nicht muss die Bank das KOnto wieder freigeben.

$ 845 ZPO ist nur ein " Vorpfändung".......eine Ankündigung an die Bank pfänden zu wollen. Dient nur als Sicherung der Masse.

Also SOFORT -P-Konto machen.....
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2011, 16:40:42 von Schuldenheini »
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Insokalle

Re: Restschuldbefreiung versagt
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2011, 17:40:04 »

Als erstes stellt sich die Frage, ob man gegen den Beschluss der Versagung der RSB vorgehen will.

Macht man dies nicht, können die Gläubiger wieder Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Dies ist einfach, da der Auszug aus der Insolvenztabelle über die festgestellte Forderung ein vollstreckbarer Titel ist. Damit gilt aber auch wieder das Windhundprinzip. Ein Gläubiger war schon sehr schnell, wahrscheinlich der mit dem Versagungsantrag.

Es kann nur das pfändbare Einkommen gepfändet werden. Dann sämtliche pfändbaren Gegenstände, sonstige Forderungen etc. Ich würde das Konto auch in ein P-Konto umwandeln.

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