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Autor Thema: Restschuldbefreiungsverfahren  (Gelesen 2533 mal)

Fbarns

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Restschuldbefreiungsverfahren
« am: 05. Januar 2012, 14:16:41 »

Hallo zusammen,

da ich nicht mehr genau wusste wie viel Geld inzwischen bei meinem Treuhänder angekommen ist habe ich diesem einen Brief geschrieben. Die Antwort verstehe ich leider nicht so richtig und hoffe ihr könnt mir da helfen.

"Es ist bisher ein Betrag von 9.763,93 Euro auf dem Anderkonto eingegangen. Hiervon ist die festgesetzte Vergütung des Treuhänders entnommen worden und es sind 3.500 Euro, was einer Quote von 12,65 % entspricht, an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet worden."

Soll das bedeuten das die Differenz zwischen den knapp 10.000 und den 3.500 Euro der Lohn für den Träuhänder ist?
Das kann ich mir einfach nicht vorstellen.

Hilfe!
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juergengrisu

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Re: Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #1 am: 05. Januar 2012, 14:31:28 »

Hi

Es kommen ja auch noch die Gerichtskosten... etwa 2700,-€ .... nicht nur der TH hält die Hände auf auch das Gericht...
gruß
Juergengris
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Fbarns

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Re: Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #2 am: 05. Januar 2012, 14:36:24 »

Das verstehe ich auch....

Nur über 6.000 Euro bei einer Gläubigerforderung von ca 20.000 € ?

Vielleicht verstehe ich das Schreiben halt auch einfach falsch und es liegt jetzt noch Geld auf diesem Anderkonto und es wurden nur 3.500 Euro ausgeschüttet... warum auch immer.

Kann ich die Gerichtskosten und die TH Kosten irgendwo einsehen?
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Schuldenheini

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Re: Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #3 am: 05. Januar 2012, 16:02:03 »

Hallo,

es kommt auch darauf an, in welcher Art und Umfang der TH tätig ist...

Anzahl der Gläubiger, Höhe der Insolvenzmasse, Überwachung der Obliegenheiten usw.........ist der TH Anwalt kann er sogar die Vergütung nach BRAGO festsetzen.

Da kommt schon einiges zusammen

« Letzte Änderung: 05. Januar 2012, 16:29:20 von Schuldenheini »
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Insokalle

Re: Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #4 am: 05. Januar 2012, 17:08:13 »

Nein, kann er nicht. Erstmal gibt es die Brago nicht mehr und zweitens errechnet sich die Vergütung des TH/IV in Insolvenzverfahren nach der InsVV. Die Vergütung wird durch Beschluss festgesetzt, der u.a. dem Schuldner zugestellt wird. Die Unkenntnis über die Vergütungshöhe verwundert mich daher.
Ansonsten hilft ein Einblick in die Gerichtsakte.
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Schuldenheini

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Re: Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #5 am: 05. Januar 2012, 18:49:25 »

Gut, dann ist es jetzt die RVG ;-)

Einen solchen Beschluss habe auch ich nicht erhalten.......
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Der_Alte

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Re: Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #6 am: 05. Januar 2012, 23:22:28 »

Es ist auch nicht die RVG, lesen Sie doch mal ordentlich.

Die Vergütung wird nach InsVV durch das Gericht festgesetzt. Das ist so transparent, das kann jeder nachrechnen. Und wenn Sie den Beschluss bisher nicht erhalten haben, liegt es wahrscheinlich daran, dass Ihr Verfahren noch nicht so weit ist.
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doktor mabuse

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Re: Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #7 am: 06. Januar 2012, 09:12:29 »

Hallo,

wie Insokalle schon erwähnte, hilft eine Einsicht in die Gerichtsakte, dort stehen alle Summen aufgeschlüsselt.
Man sollte sich sowieso in eigenem Intersse angewöhnen, als Betroffener ab und zu seine Akte einzusehen, kostet nichts, höchstens einen Anruf beim Sachbearbeiter, daß man vorbeikommt...

PS: Wenn nicht eine vorzeitige Beendigung des Verfahrens möglich ist, sollte Ihnen die TH Vergütung sowieso egal sein, ist ohnenhin modernes Raubrittertum...

Gruß,
Doktor Mabuse
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Schuldenheini

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Re: Restschuldbefreiungsverfahren
« Antwort #8 am: 06. Januar 2012, 10:59:02 »

@ Der Alte

Ich befinde mich bereits in der WVP....... :coffee:
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