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Autor Thema: Restschuldberfreiungsphase und Spesen  (Gelesen 1679 mal)

Reutlinger

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Restschuldberfreiungsphase und Spesen
« am: 20. Februar 2010, 18:41:14 »

Hallo zusammen.

Ich habe seit 2008 mein Insolvenzverfahren am laufen.

Nun bin ich seit Mitte Februar laut Beschluß in der Restschuldbefreiungsphase.

Soweit alles easy ... Kopie der Abrechnung geht direkt an TH, Unterhalt für meine Tochter geht vom Gehalt ab an meine ExFrau, es bleibt so wenig übrig das der TH leider nichts mehr bekommt. In der Anfangszeit war ich nicht Unterhaltspflichtig und habe soviel an den TH gezahlt das seine Kosten, die Gerichtskosten und noch etwas Rest auf dem sogenannten Anderkonto sind.

Als Kraftfahrer bekomme ich Spesen ... diese will mein Chef mir jetzt per Gehaltsabrechnung überweisen ... hebt das dann mein Netto so an das der TH wieder Geld bekommt? Und geht mir dann Geld verloren? Was darf mein Chef mir an Sonderzahlungen geben ohne das der TH das ganze Geld bekommt? Ich hab da mal was von doppelten Spesen gehört (einmal auszahlung bar plus zusätzlich versteuert über die abrechnung)? Kennt sich zufällig jemand damit aus?

Wäre für Antworten sehr dankbar ...
Gespeichert
 

paps

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Re: Restschuldberfreiungsphase und Spesen
« Antwort #1 am: 21. Februar 2010, 10:11:41 »

Grundsätzlich sind Aufwandsentschädigungen. die real entstehen, nicht pfändbar.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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