Grundsätzlich habt ihr natürlich alle Recht. Ihr macht es aber auch alle sehr theoretisch. Der Schuldner muss sich nur auf angemessene Tätigkeiten bewerben, darf aber keine zumutbare Tätigkeit, die ihm angeboten wird, ablehnen. Du musst dich also zB als Dipl.-Ing. nicht als Klofrau bewerben (mal überspitzt ausgedrückt!), darfst die Stelle als Klofrau aber nicht ablehnen, wenn sie Dir angeboten wird. Natürlich sind sowohl bei angemessenen als auch bei zumutbaren Tätigkeiten faktische Einschränkungen (Alter, Krankheit, Behinderung, häusliche Pflege etc...) zu berücksichtigen. Es kommt, entgegen der vorherrschenden Meinung hier, nicht grundsätzlich auf die Anzahl der Bewerbungen an, sondern auch deren "Qualität", heißt also, ob ich mich entsprechend meiner Qualifikation bewerbe. Ich kann diesbezüglich auf mehrere Gespräche mit diversen Rechtspflegern zurückgreifen, auf deren Inhalte ich mich ausschlißlich beziehe. Das dies andere Rechtspfleger durchaus anders sehen können, streite ich nicht ab. Das ist aber mit Sicehrheit nicht der Regelfall. Und es kann hier nicht der Sinn sein, ausnahmslos von Sonderfällen auszugehen, sondern man darf die Realität nicht immer außen vor lassen. Und wie ich gleich in meiner ersten Antwort dargelegt hatte (was auch von den Nachfolgern weiter rezitiert wurde), muss 2das Übel" hier zunächst an den Wurzeln gepackt werden. Wir können hier alle schreiben was wäre wenn, zunächst ist aber erforderlich, die "Formalien zu prüfen". Ist ein Antrag eines Gläubigers vorhanden, ja oder nein. Das Gericht kann die RSB nicht von Amts wegen versagen (noch nicht). Soweit ein solcher Antrag gegeben ist, ist dieser seitens des Gläubigers glaubhaft zu machen. Auch hier wieder der Hinweis aus der täglichen Praxis: Es scheitert sehr sehr häufig an der Glaubhaftmachung, so dass die Versagungsanträge oftmals bereits an dieser Stelle ins Leere laufen.
Wir sollten hieralso nicht ewig diskutieren was wäre wenn, das macht kein Sinn, weil es am Ende einzig und allein vom Rechtspfleger abhängig ist. Bevor hier keine Informationen nachgetragen werden, hinsichtlich des Antrags, kann hier nciht weiter geholfen werden.