ich habs geschafft :juchu:
:whistle:
Amtsgericht xxxx 09.09.2008
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: xxxxxxx
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u ß
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
xxxxxx
Treuhänder : xxxxx
wird dem Schuldner gemäß § 300 InsO Restschuldbefreiung erteilt.
G r ü n d e :
I. Dem Schuldner wurde mit Beschluss vom 23.10.2003 die Restschuldbefreiung
angekündigt. Die Laufzeit der Abtretungserklärung hat mit der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 04.09.2002 begonnen und dauerte sechs Jahre.
Der Zeitraum der Wohlverhaltensperiode ist demnach am 04.09.2008 abgelaufen.
Zur bevorstehenden Erteilung der Restschuldbefreiung wurden die beteiligten Insolvenzgläubiger, der Treuhänder und der Schuldner gehört.
Versagungsanträge sind bis heute keine gestellt worden.
II. Dem Schuldner ist antragsgemäß Restschuldbefreiung zu erteilen. Es sind keine Gründe für eine Verletzung von Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode bekannt geworden und kein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt worden.
III. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die erteilte Restschuldbefreiung nur diejenigen Insolvenzgläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren; diese aber auch dann; wenn sie nicht am Insovlenzverfahren teilgenommen haben.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Die Vergütung des Treuhänders wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht xxx, den 09.09.2008
- Insolvenzgericht -