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Autor Thema: Rückerstattung der Mietkaution  (Gelesen 2590 mal)

friedchen

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Rückerstattung der Mietkaution
« am: 30. März 2009, 11:05:09 »

Hallo

Meine Frau und ich sind umgezogen kann der Treuhänder die freigewordene Mietkaution einfordern?
Bei mir ist das verfahren abgeschlossen bei meiner Frau noch nicht.
Der Vermieter hat mir mitgeteilt,das er die Kaution auf ein Treuhandkonto überweisen muss.
Ist das so korrekt?
Letztes Jahr hatte ich im Forum gelesen,das nach Abschluss des Verfahrens die Kaution beim Mieter verbleibt.? :gruebel:

Viele Grüße
Friedchen
Gespeichert
 

paps

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Re: Rückerstattung der Mietkaution
« Antwort #1 am: 30. März 2009, 19:30:29 »

Wer hat die Kaution gezahlt, wer stand im alten Mietvertrag.

Waren es beide, ist es erstmal so korrekt.
Sie könnten möglicherweise die Hälfte erhalten, wenn sie dies bei Insolvenzgericht ihrer Frau(dem zuständigen Rechtspfleger)beantragen.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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