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Autor Thema: Scheidung  (Gelesen 2908 mal)

Prinz Eisenherz

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Scheidung
« am: 18. April 2014, 12:36:37 »

Hallo.

Hat jemand Ahnung.

Hier weiß ich nicht, ob dies in § 295 Inso fällt.

Jedenfalls geht dies ja nicht eindeutig daraus hervor ?

Der Fall:

Nun vieles habe ich ja schon dazu berichtet, wie es bei mir zu dieser Insolfenz gekommen ist.
Fakt ist auch, dass ich ja schon seit 2004 dauerhaft getrennt lebend bin.

Nun hat meine Frau ja die Scheidung eingereicht.
Den Anwaltlichen Scheidungsantrag meiner Frau die ja in einer neuen eheähnlichen Beziehung lebthabe ich zeitgleich mit Ihrem Antrag auf PKH bekommen.

Vom Amtsgericht wurde unter anderen festgesetzt, dass Anwaltszwang für beide Parteien vorgeschrieben ist.
Derzeit hat dass Amtsgericht die Anfrage an meine beiden Rententräger zwecks Versorgungsausgleich gestellt.
Ich habe allerdings Einwände gegen diesen Versorgungsausgleich aus Gründen von nicht gezahlten Unterhaltsverpflichtung bzw.aus dem Vermögensabgleich heraus und möchte versuchen den Versorgungsausgleich vom der eigentlichen Scheidung abtrennen zu lassen um wenigsten um eine Teilversagung zu kämpfen.

Ich lasse es mal dahingestellt ob mir dies gelingt.

Nun habe ich mir bisher in dieser Angelegenheit noch keinen Festen Familien Anwalt genommen, weil ich abwarte, was da bei den Versorgungsträgern herauskommt.
Denn derzeit weiß ich ja noch nicht mal, was mir bevorsteht, weil ich nach lange Ehedauer schon seit 2010 Rentner aber auch gleichzeitig in Insolvenz lebend bin.

Meine Frau, die nach einer Scheidung erneut ihren derzeitigen Freund Heiraten möchte ist erst 59 und hat in unserer Ehe nur wenige Rentenpunkte selbst erwirtschaftet.

Wie man mir bei der Deutschen Rentenversicherung jetzt Mündlich mitgeteilt hat, hat Sie frühestens mir 63 und 9 Monaten die Möglichkeit einen eigenen Rentenantrag zu stellen.
Grund dafür ist auch Ihre 50% schwerbehinderung

Mir sagte man nun, dass ich im zuge dieser Tatsache bis dahin keine Rente gekürzt erhalte. Ich traue dieser Aussage aber immer noch nicht.


Nun möchte ich aus Kostengründen nicht eher einen Anwalt mit meiner Angelegenheit betrauen bis ich die Daten des Versorgungsausgleichs in den Händen halte.

Nun zur Frage, wann muss ich den TH darüber in Kenntniss bringen, dass meine Frau die Scheidung eingereicht hat.
Oder passiert dies vom Amtsgericht aus.


Ach im übrigen bin ich in der WVP.



 
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waldi

Re: Scheidung
« Antwort #1 am: 18. April 2014, 13:18:33 »

1. Die Rentenanstalt entscheidet nicht über den Versorgungsausgleich, sondern einzig das Gericht.

2. Ein Scheidungsantrag alleine ist kein Grund für eine Benachrichtigung des TH. Allenfalls eine Änderung der Unterhaltspflicht wäre zu melden.
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Prinz Eisenherz

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Re: Scheidung
« Antwort #2 am: 19. April 2014, 00:20:49 »

Kommich.


Nun Herr liebert Waldi.

Diese Befürchtung hege ich wohl auch.

Nur das würde bei mir nur wieder mal was Bestätigen was ich bzw. wieder mal ein weiterer Stolperstein meines Lebens bedeuten.
Ja und ich fürchte mich davor, dass trotz dieser Aussagen die mir gegenüber bei der Deutschen Rentenversicherung gemacht wurden dies dann wieder eine Unwahrheit war nur um mich etwas zu bis zum Scheidungstermin zu beruhigen.

Ich verstehe bis heute nicht, warum man mir soetwas dann da sagt da sagt obwohl ich auch dort meine Geschichte dort so wie Sie war Ehrlich offen mit anderen Worten mein Herz auf der Zunge trage und nie Unfreundlich dabei bin.

Das würde meinen Eindruck noch Verstärken, dass die Menschen schlecht sind.
Dann sollten die doch lieber Ihren Mund halten und mir nicht so eine Märchenstunde bieten.
Es ist aber nicht nur dieser Mitarbeiter der mir diese Story vom Abzug des Versorgungsausgleichs so geschildert hat sondern auch eine Mitarbeiterin meiner Werksrente.
Sehr geehrte Waldi, Sie können mir Glauben, dass ich diese Leute nur gefragt habe wie das Prozedere nun abläuft innerhalb des Scheidungsverfahrens und die darauf hingewiesen habe, dass meine Frau erst voer kurzen 59 geworden ist und ob ich dann direckt nach der Scheidung den Versorgungsausgleich greift und ich die Rente ab diesem Moment gekürzt erhalte wenn ich nicht versuche dagegen vorzugehen und den Versorgungsausgleich vom Scheidungsverfahren abtrennen zu lassen um meine Gründe dagegen geltend zu machen.

Derzeit weiß ich noch nicht einmal, ob mir die Höhe des Versorgungsauasgleichs vor dem Scheidungsverfahren überhaupt mitgeteilt wird oder ich Dumm Sterben gelassen werde bis zum Tag des vom Gericht festgesetzten Scheidungstermins und ich dann als der eigentlich der Unschuldige dieser ganzen Angelegenheit bin dann auch noch der Bestrafte bin der am Ende doch noch als Obdachloser auf der Strasse steht.

Nun lebe ich ja schon 10 Jahre dauerhaft getrennt lebend. Nun mag man denken, wenn der schon seit 2004 getrennt ist, warum hat der sich im Hinblick auf die Rentenpunkte schon längst Scheiden lassen.

Nun zum einen, dass wir ein gemeinsames Haus hatten 50 zu 50 %.
Das Darlehen liefen alle auch Unterschrieben von Ihr.
Das ich bei Ihrem Auszug zu einem anderen ein Total überzogenes Konto inne hatte.
Dass ich die Kinder damals noch Minderjährig bei mir Wohnen hatte.
Dass meine Frau keiner Arbeit nachgehen wollte und deshalb keinen Unterhalt aber auch keine Beteiligung an den Darlehnszahlungen nachkam.
Dass ich Ihr auf Hinweis meines damaligen Anwalts auch noch jeden Monat Geld zukommen gelassen habe weil er mich darauf Aufmerksam machte, das Sie einen Anspruch darauf hat wegen Mietfreien Wohnens einen Monatlichen Betrag zukommen zu lassen.
Weil Anwalt auch schon 2004 mir sagte, dass ich für das Rentnerprivileg nicht in Betracht komme.
Weil ich damals schon im Vorruhestand war und erhebliche Fixkosten hatte aber für eine Scheidung die ich ohne PKH hätte tragen müssen kein Geld hatte.
Weil bei mir nur auch Seitens des ex Arbeitgebers nur Renten Beiträge bis 2006 in die Rentenversicherung gezahlt wurden.
Weil ich mit 60 vorgezogen mit 18 % Abzug verfrüht nach 28 Jahren dreifach Wechseldienst und auch nicht gesund in die Rente gegangen bin.
Weil meine Kinder erst nacheinander im Jahr 2010/11 in der Lage waren sich zwecks eigene Wohnung sich auf eigene Füsse zu stellen.
Weil ich seit 2010 dann in  jetz aber seit dieser Zeit in Insolvenz lebe.

Nun das einzige was ich dann nicht mehr tue da Sie Ja seit 2004 in zwei feste eheähnlichen Beziehungen gelebt hat bzw noch lebt, ich zahle ihr keinen Unterhalt.
Allerdings ist Sie immer noch über mich KV.Im übrigen habe ich bis in die jüngste Vergangenheit immer mal wieder versucht Sie davon zu Begeistern einen Ehevertrag ohne Scheidung mit ihr und einer Notariellen Privaten Versorgungsausgleich hinzubekommen.
Aber Sie hat immer egal was ich Ihr vorgeschlagen habe immer abgelehnt, weil Sie sich in den Kopf gesetzt hat nochmal zu Heiraten.

Sie können mir Glauben, dass dies nur ein kurze Abhandlung des ganzen ist.
Klar mir ist bewusst, dass eine Ehe nach drei Jahren Trennung zerrüttet ist aber Moralisch hätte ich dies lieber auch aus Erziehungs und auch Glaubensgründen lieber ohne Scheidung mit anderen Lösungen vorgezogen.
Durch die lange Ehezeit mit jetz 10 Jahren Trennungszeit war das Kind sowieso in den Brunnen gefallen und der Zug hat jetzt den Bahnhof verlassen.

Nun gibt es ja da einige wenige Versagensgründe innerhalb des VA.
Für mich aber viel zu wenige.

Ich würde ihr auch nicht alles Streitig machen wollen aber in meinem Fall müsste es zu einer erheblichen Kürzung des VA. kommen.
Andererseits habe ich kein Geld dieses Ansinnen auch durch mehrere Instanzen zu gehen weil ich ja in Inso bin.

Das und noch viel mehr macht mir keine Hoffnung auf ein verdientes Altern bis das ich dann nach einem für mich Mühsamen Lebensweges den Löffel abgebe.
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waldi

Re: Scheidung
« Antwort #3 am: 19. April 2014, 08:55:47 »

Zitat
Das würde meinen Eindruck noch verstärken, dass die Menschen schlecht sind.

Dass die Welt schlecht ist und man Ihnen nur Böses will, damit sind Sie ja immer schnell bei der Hand. In Wirklichkeit hat der Rententräger Ihnen wahrscheinlich nur die verschiedenen Verfahrensabläufe aufgezeigt, die einem Versorgungsausgleich zugrunde liegen und zunächst mal kein Anlass sind, sich mal wieder die Pest an den Hals zu reden.
Zitat
Sie können mir glauben, dass dies nur eine kurze Abhandlung des Ganzen ist.

Mir aber ob der zahlreichen Wiederholungen dennoch zu lang, es komplett lesen zu wollen.
Vielleicht aber finden Sie hier verständnisvolle ’Zuhörer’:

www.scheidungsforum.de/‎
www.familienrecht-heute.de/forum/‎
www.trennung-forum.de/

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Prinz Eisenherz

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Re: Scheidung
« Antwort #4 am: 19. April 2014, 12:10:01 »

Nun war mir klar.

Nein, dieser Rentenberater hat mir einzig ein Formular zur Unterschrift in die Hand zur Kontoklärung in die Hand gedrückt das ich Unterschrieben habe und im Bezug zum Versorgungsausgleich nur gesagt, dass ich die Rente erst gekürzt erhalte wenn meine Frau auch wirklich dann in mindestens vier Jahren Rentnerin wird.

Es bleibt für mich Tatsache, dass ich bei meinen derzeitigen Lebenskosten mit einer erheblichen Kürzung des Versorgungsausgleichs innerhalb meiner beiden Renten diese von mir bewohnte Wohnung nicht halten kann aber andererseits auch keine Unterstützungen bekommen werde seitens der Öffentlichen Hand in Form von WBS oder Mietzuschüssen.



 
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