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Autor Thema: Schöffenberufung  (Gelesen 1857 mal)

Nixmehrda

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Schöffenberufung
« am: 06. Juni 2012, 12:14:29 »

Während des IV darf man nicht als Schöffe berufen werden.
Was ist damit während der WVP?
Gespeichert
 

Insoman

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Re: Schöffenberufung
« Antwort #1 am: 06. Juni 2012, 12:32:57 »

Nachdem die Befugnis zur -aktiven- Prozessführung wieder vollumfänglich auf den Schuldner zurückgegangen ist, sollte der Bekleidung des Schöffenamtes in der WVP nichts mehr entgegenstehen
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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