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Autor Thema: schreiben an treuhänder und gericht nicht angekommen: RSB in gefahr?  (Gelesen 2377 mal)

VerzweifelteStudentin

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liebes forum,

ich habe meinen treuhänder und das gericht am 26.06.2015 über eine neue unterhaltspflicht informieren wollen und zwar per einschreiben/rückschein.

kein fortschritt in der sendungsverfolgung, kein rückschein.

kann man mir die RSB versagen, wenn post streikbedingt nicht ankommt?

bei einem einschreiben kann man ja leider auch nur nachweisen, dass man etwas abgeschickt hat, aber nicht was.

treuhänder und gericht sind 600 km entfernt, daher war ein persönliches vorbeibringen der unterlagen nicht möglich.

mündliche info oder e-mail wird nicht anerkannt,oder?

ein fax besitze ich nicht.

danke.
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Wandervogel


ich habe meinen treuhänder und das gericht am 26.06.2015 über eine neue unterhaltspflicht informieren wollen und zwar per einschreiben/rückschein.
Ich halte das in diesem Fall für eine unnütze Ausgabe. Ein simpler Brief mit einer Zustellfirme, bei der nicht gestreikt wird, hätte es auch getan.

kann man mir die RSB versagen, wenn post streikbedingt nicht ankommt?
Zur Versagung der RSB gehört i.d.R. die Benachteiligung der Gläubiger. Wo wäre denn hier die Benachteiligung zu sehen? Die streikbedingte Verzögerung ist vielmehr eher zum Nutzen der Gläubiger (wenn es denn überhaupt pfändbares Einkommen gibt).

mündliche info oder e-mail wird nicht anerkannt,oder?
Warum sollte eine E-Mail nicht anerkannt werden? Das Problem ist eher, dass man sich dan die Mühe machen muss, die Geburtsurkunde einzuscannen und als Anhang mitzuschicken.

ein fax besitze ich nicht.
Das sollte man ändern :wink:. Und das meine ich ganz ernsthaft. Ein Multifunktionsgerät, wobei ich Laser bevorzugen würde, das als Drucker, Kopiere, Scanner und Faxgerät gleichzeitig verwendet werden kann, kostet neu mal grade 130 Euro. Mit kompatiblem Toner kommt man auf Druckseitenpreise irgendwo bei 1,5 bis 2 Cent (inklusive Papier). Und als Schuldner mit Telefonflatrate verschickt man zum Nulltarif seine Dokumente mit einer Beweissicherheit (Protokollausdruck als ganze Seite vorausgesetzt), die nur noch von der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher übertroffen wird.

Aber davon mal abgesehen, mach Dir keine Sorgen, die RSB ist durch ein verspätetes Einschreiben bei dieser Schalage nicht gefährdet.
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tuscanyleas

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Über welche neue Unterhaltspflicht handelt es sich hierbei ?

Es kommt nicht darauf an wie lange das dauert, denn die Gläubiger haben dadurch keinen Nachteil.
« Letzte Änderung: 06. Juli 2015, 23:27:24 von tuscanyleas »
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