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Autor Thema: Schreiben vom TH - Einkommensnachweise  (Gelesen 3038 mal)

Jay87Lev

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Schreiben vom TH - Einkommensnachweise
« am: 20. März 2015, 16:26:54 »

Hallo Ihr lieben.

Habe heute einen Brief von meinem TH bekommen in dem folgendes stand:

Anschrift

Unser Zeichen:

Restschuldbefreiung der (Name, Adresse)
Amtsgericht Köln zu Geschäfts-Nr.: ...
hier: Einkommennachweise der letzten 13 Monate

Sehr geehrte Frau,

in dem o.g. Verfahren bite ich um Zuleitung folgender Unterlagen binnen 10 Tagen:

- Einkommennachweise der letzten 13 Monate (in Kopie und sortert)
- Kontoauszüge der letzten 13 Monate (in Kopie und sortiert)

Bitte tragen Sie dafür Sorge, mir Ihre Unterlagen künftig in regelmäßigen Abständen unaufgefordert zu senden.

Für den Fall, dass Sie die Unterlagen bereits eingereicht haben, übersenden Sie uns bitte nur noch die fehlenden Unterlagen bis zum heutigen Datum.

Sie werden dringend gebeten, von telefonischen Anfragen grundsätzlich Abstand zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Sind diese Schreiben normal???? Ich finde das Schreiben sehr unfreundlich, vor allem, da ich dem TH jegliche Änderung umgehend mitteile (per E-Mail oder postalisch), dazu kommt, dass er doch Einsicht in mein Konto hat, wozu also die Kontoauszüge?

Ich habe noch 2 Fragen und hoffe Ihr könnt mir diese Beantworten:
1. Da steht " Amtsgericht Köln zu Geschäfts-Nr.:....". Heißt das, dass das Amtsgericht diese Informationen von meinem TH haben will oder steht das dann immer da? (habe noch nie so einen Brief bekommen)
2. Der letzte Satz: Ist mein TH nicht eigentlich dafür da, mir Fragen bzgl. der Insolvenz zu beantworten? Denn ganz ehrlich, wenn ich eine E-Mail oder einen Brief mit meinen Fragen hinschicke, bekomme ich NIE eine Antwort (habe es schon öfters versucht).

Vielen Dank im voraus an euch!  :biggrin:
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KarlPaul

Re: Schreiben vom TH - Einkommensnachweise
« Antwort #1 am: 20. März 2015, 17:55:57 »

Die Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen) darf der TH fordern.
Ich hatte dies während meines Verfahrens immer von selbst Monat für Monat per Post erledigt.
(Ich hatte nie dort wegen irgendetwas angerufen oder etwas gemailt. Immer nur Brief.)
Bezüglich der Kontoauszüge würde ich sagen das ihm das in der WVP nichts angeht.
Ich würde es ignorieren und wenn er penetrant bleibt das Gericht um Klarstellung bitten.
Es sei denn es ist Dir egal. Mehr als Abheften kann er sie ja kaum.

Ansonsten ist der TH nicht Dein Berater.
Gespeichert
 

Momo72

Re: Schreiben vom TH - Einkommensnachweise
« Antwort #2 am: 20. März 2015, 22:47:39 »

hallo
in der zeit der inso meines mannes und zahlreichen "verlorengegangen" unterlagen seitens seines TH haben wir es uns angewöhnt grundsätzlich nur noch alles per post und auch per einschreiben zu erledigen.

wenn ich meinen job so machen würde wie dieser TH dann wäre ich ihn schon lange los.
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Insokalle

Re: Schreiben vom TH - Einkommensnachweise
« Antwort #3 am: 21. März 2015, 11:49:19 »

Der TH hat in der WVP keinen Einblick mehr in die Konten der Schuldner. Deswegen darf er die Kontoauszüge anfordern. S. Obliegenheit des Schuldners § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO: Dem Schuldner obliegt es, dem TH auf Verlangen Auskunft über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen. Guthaben auf Bankkonten gehören zum Vermögen.

Warum ein TH nun diese oder jene Formulierung wählt, müssen Sie ihn schon selbst fragen. Darüber zu spekulieren ist müßig und nur zeitraubend.
Bei dem Brief könnte es sich angesichts der Formulierung um einen Serienbrief handeln. Also schicken Sie ihm hin was er haben will bzw. was fehlt.
Apropos: Nein, es ist nicht seine Aufgabe, jede Frage von Schuldnern oder Gläubigern zu beantworten.
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Schreiben vom TH - Einkommensnachweise
« Antwort #4 am: 22. März 2015, 06:26:06 »

Dann hat der TH es etwas unglücklich formuliert. Besser wäre, unter Bezugnahme auf den § 295 die Frage nach einer Vermögensaufstellung, zu der natürlich auch ein Kontoauszug gehört.
Allerdings hat sich dafür mein TH in der WVP nie interessiert. 
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VerzweifelteStudentin

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Re: Schreiben vom TH - Einkommensnachweise
« Antwort #5 am: 20. April 2015, 19:34:21 »

mein th hat von mir nie kontoauszüge gefordert, weder bei verfahrenseröffnung noch in der wvp.

einkommensnachweise wurden nur einmalig angefordert.

wenn es änderungen gab, hab ich ihn informiert und es kam nie eine reaktion.

welches bundesland?
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