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Autor Thema: Schuldenerlass abgelehnt  (Gelesen 2673 mal)

Mondbasis

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Schuldenerlass abgelehnt
« am: 10. Oktober 2013, 19:36:35 »

Hallo
vor ein paar Tagen bekam ich einen Brief vom Insolvenzgericht in dem drin stand, dass meine Schuldenerlass abgelehnt wird, mit der Begründung, dass Rechnerisch meine Schulden nach den 6 Jahren getilgt seien, und so den Schuldenerlass nicht notwendig sei. :nono:
Wenn jetzt aber der Betrag wo bei mir gepfändet wird, doch nicht ausreichen würde, müßte ich einen neuen Antrag stellen, oder geht das dann nicht mehr?
Schließlich habe ich mich entschlossen eine Privatinsolvenz durchzuziehen, damit ich eben nach den 6 Jahren Schuldenfrei bin. Die Rechnung von meinen Insolvenzverwalter habe ich auch schon bekommen, nach 2 Jahren, jetzt bin ich im 3.Jahr.
2500,00€ verlangt er für seinen Dienst.
Hat jemand Ahnung wie sich so ein Sachverhalt verhält, denn ich vermute doch schwer, dass die meisten Schuldner hier, nicht alle Schulden zurückzahlen können und so auf den Schuldenerlass hoffen? :dntknw:
Vielen Dank für Eure Antworten

Mondbasis
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Feuerwald

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Re: Schuldenerlass abgelehnt
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2013, 11:44:01 »

vor ein paar Tagen bekam ich einen Brief vom Insolvenzgericht in dem drin stand, dass meine Schuldenerlass abgelehnt wird

- was bitte stehtr genau in diesem Schreiben?
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Mondbasis

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Re: Schuldenerlass abgelehnt
« Antwort #2 am: 11. Oktober 2013, 16:33:58 »

Hallo Feuerwald,
hier der genaue Text.
1. Seite : Restschuldbefreiungsverfahren, den beiliegenden Aufhebungsbeschluss erhalten Sie zur Kenntnisnahme.

2. Seite : Amtsgericht HN, Beschluss vom 05.08.2013 , in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vorname , Nachname geboren Wohnort
wird das Verfahren nach Vollziehung der Schlussverteilung und rechtskräftiger Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben.

Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Wohlverhaltensphase die Anhörung der Gläubiger zur Erteilung der Restschuldbefreiung über öffentliche Bekanntmachung im Internet ( www.insolvenzbekanntmachungen.de ) erfolgt. Eine gesonderte schriftliche Benachrichtigung hiervon unterbleibt regelmäßig. In gleicher Weise wird die Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung bekanntgegeben.
Die Nachtragsverteilung wird angeordnet für evt. entstehende Ansprüche aus Erstattung der Einkommenssteuer, der Kirchensteuer und des Soli für die Jahre 2012 + 2013 unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 286ff AO sowie der Grundsätze der Aufteilung bis zur Verfahrensaufhebung sowie bzgl. der abgetretenen Ansprüche aus dem Geschäftsguthaben bei der Voba XX. Der Vollzug der Nachtagsverteilung wird dem bisherigen Verwalter übertragen.

Was soll dieser Brief mir bedeuten? Ich sehe halt nur, dass mein Antrag auf Restschuldbefreiung aufgehoben worden ist.

Ein ratloser Schuldner namens Mondbasis wäre dankbar, wenn man mir dieses Amtsdeutsch verständlich erklären könnte.

Vielen Dank!

mfg
Mondbasis

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Insoman

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Re: Schuldenerlass abgelehnt
« Antwort #3 am: 11. Oktober 2013, 17:03:36 »

Zitat
Was soll dieser Brief mir bedeuten?

Jedenfalls nicht, dass Ihr "Schuldenerlass" abgelehnt wurde...!

Im Gegenteil läuft alles seinen Gang in Richtung Restschuldbefreiung.

Was in Ihrem Fall geschehen ist, nämlich die Aufhebung (nicht Ablehnung!) des Insolvenzverfahrens, bedeutet den Übergang in die Wohlverhaltensphase und damit eben ein wichtiger Schritt in Richtung Restschuldbefreiung.

Nachdem Sie sich hoffentlich entspannt haben, empfehle ich zur Vermeidung weiterer -unnötiger- Stressmomente insolvenzrechtlicher Art:

Informieren Sie sich unbedingt über den Ablauf des Restschuldbefreiungsverfahrens, z.B. indem Sie im Forum herumstöbern o.ä.

Grundlegende Kenntnisse über die Zusammenhänge im Verfahren sind hilfreich..
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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