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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Selbständig  (Gelesen 2293 mal)

melendez

  • Gast
Selbständig
« am: 06. Juni 2009, 10:49:58 »

Hallo
Habe numehr vor einem Monat das Insolvensverfahren eröffnet bekommen. Kann ich mich während des Verfahrens selbständig machen, und den Betrieb meiner getrennt lebenden frau übernehmen ? Und wie komme ich dann zu einem Gewerbeschein sowie Freistellbescheinigung vom Finanzamt obwohl ja auch bei diesen Behörden Altschulden vorhanden sind.
 
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AttaTroll

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  • Beiträge: 32
Re: Selbständig
« Antwort #1 am: 10. Juni 2009, 22:55:32 »

Ich habe mich auch währendder Insolvenzphase selbständig gemacht.

Gewerbeschein ist kein Problem. Beim Finanzamt läuft es so, dass man für den Betrieb eine neue Steuernummer bekommt.  Sollte ein Anspruch auf Vorsteuer-Erstattung entsthen, verrechnet das FA während der Insolvenz diese Gelder mit Altschulden, d. h. man bekommt nic zurück. Sobald man in der Wohlverhaltensphase ist, wird das Geld erstattet. (Abziehen von der abzuführenden Mwst kann man die Vorsteuer natürlich immer)

In der Regel muß man dem Inso-Verwalter jeden Monat eine Einnahmen-Kosten-Aufstellung zuschicken.  Verdienste die den Pfändungsfreibetrag überschreiten, müssen dann abgeführt werden.
Es gibt auch die Möglichkeit einen festen Betrag abzuführen, in der Höhe des Betrages, den man abführen müßte, wenn man in einem Angestelltenverhältnis wäre (richtet sich nach dem ursprünglichen Beruf).  Wenn das Geschäft bereits ganz gut läuft, könnte diese Regelung vorteilhafter sein.
Cornelia
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Ein Banker ist ein Kerl, der mir bei Sonnenschein einen Regenschirm aufdrängt und ihn mir wieder wegnimmt, wenn die ersten Tropfen fallen (Mark Twain)
 

melendez

  • Gast
Re: Selbständig
« Antwort #2 am: 10. Juni 2009, 23:08:46 »

Zunächst danke für die Info. Den Betrieb meiner noch Frau gibt es seit ca. 7 Jahren und läuft gut. wie sieht es den mit den alten Stuerschulden aus meinen damaligen Betrieb aus, und das wichtigste mit der Freistellungsbescheinigung von FA.
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Insokalle

Re: Selbständig
« Antwort #3 am: 11. Juni 2009, 18:07:59 »

Sobald man in der Wohlverhaltensphase ist, wird das Geld erstattet.


Nein! Das Problem haben andere hier im Forum auch schon.

Es stellt sich die Frage, ob nicht doch sinnvoller Weise eine Gesellschaft das Unternehmen übernimmt und fortführt.
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