Hallo InsOmania,
d.H., das Gewerbe ist nicht aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben???
Das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen. Schlußtermin war vor ein paar Jahren. Derzeitiger Stand Wohlverhaltensperiode.
Gibt es in WVP Insolvenzbeschlag? (TH hat Selbständigkeit im IV erlaubt. )
"und in der Kasse ein positiver Betrag übrig bleibt"
grins, eine Kasse kann niemals negativ sein! Wie wollen Sie denn etwas aus der Kasse nehmen, was nicht drin ist :wow:
Gemeint ist, daß nach Steuern aber vor dem IV ein positiver Betrag übrig bleibt.
Außerdem kann ich Ihre Frage nicht so recht nachvollziehen:
Woher nehmen Sie denn die an den Treuhänder abzuführenden 70%? 70% von was? Woraus resultieren die angegeben Erlöse? Was ist der Überschuss?
Sind das Angaben pro Monat?
Ab Einkünften in Höhe von 1030 Euro schnappt sich der IV grob 70 %.
IV verlangt, daß aus den Einkünften aus Selbständigkeit pfändbare Anteile abgeführt werden.Da bereits aus der Angestelltentätigkeit Beträge abgeführt werden, wären (es wird ja auch hier im Forum empfohlen, an IV Geld zu überweisen) aus diesen Einkünften eben grob 70% an IV abzuführen.
Die Beträge beziehen sich aufs Jahr.
Was hat der Kauf von Werkzeugen mit dem an den Treuhänder/IV abzuführenden Betrag zu tun?
Wie oben geschrieben, möchte IV den Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, wie Einkünfte aus Angestelltentätigkeit 'bepfänden'.
Bezogen auf Werkzeuge, oder allgemeines Anlagevermögen, ermitteln sich die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (sofern ich es richtig verstanden habe) vereinfacht wie folgt:
Einnahmen -Afa -Steuern = Einkommen aus selbstädiger Tätigkeit
Im obigen Bsp:
7000 -1000 -2000 = 4000 Euro.
Die grob veranschlagten 70 % von 4000 Euro = 2800 Euro, die IV gerne gesehen hätte.
Nun. Diesen Geld gibt es aber nicht, weil
EInnahmen - Ausgaben
7000 - 6000 = 1000 Euro (vor Steuern)
1000 Euro ist weniger als 2800 Euro.
Im Allgemeinen wirft das Geschäft genügend Geld ab, um FA zu bezahlen. Es bleibt auch was übrig. Aber eben keine 2800 Euro.
Wie gehen andere teilselbständige Menschen in Wohlverhaltensperiode mit dem Problem um?