"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: selbstständig machen!  (Gelesen 2858 mal)

mcm

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
selbstständig machen!
« am: 08. August 2007, 15:52:54 »

Hallo,
wenn ich in die Wohlverhaltensphase komme, wäre es dann möglich eine kleine Selbstständigkeit aufzubauen? Ich bin nämlich Kursleiterin und viele Fitnessclubs stellen lieber Freiberufler ein.
Außerdem schwebt mir vor, im Schuppen ein Raum als Gymnastikraum umzubauen und dort evtl.  selbstständig Kurse anzubieten. 
Das Geld was ich damit verdienen würde, würde sich auf ca 2000-4000 Euro im Jahr belaufen, wenn es denn überhaupt angenommen wird. 
Wie würde sich so etwas mit der Insolvent auswirken, und spiel das Finanzamt da mit, schließlich habe ich ja aus meiner vorherigen Selbstständigkeit (hatte ein Fitnessstudio), Schulden beim Finanzamt, die mit in die Insolvenz geflossen sind.
Wäre schön wenn ihr mir Tips geben könntet, damit ich weiß ob es sich lohnt, diesen Gedanken ernsthaft weiter zu verfolgen.
Danke!
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: selbstständig machen!
« Antwort #1 am: 08. August 2007, 17:54:59 »

Grundsätzlich möglich und nicht verboten.
Das FA kann jedoch möglich Steuerguthaben aufrechnen.

Wie sieht Ihr derzeitiges Beschäftigungsverhältnis aus ? Soll das dann aufgegeben werden oder beabsichtigen Sie nur nebenberuflich (zusätzlich) eine Selbsthändigkeit aufzubauen ? 

Als Selbständiger in der WVP unterliegen Sie den § 295 Abs. 2 InsO.

Zu bedenken sind bspw. auch Krankenkassenkosten. Was ändert sich, wenn Sie freiberuflich tätig werden ? Schon geprüft ? Dann gibt es ggf. behördliche Auflagen, für einen solchen Gymnastikraum, wir leben schließlich in Deutschland und nichts ist hier wichtiger, als Selbständigkeiten behördlich zu beseitigen oder gleich zu verhindern.
Ich meine bei 2.000 – 4.000 Euro/Jahr muss man genau rechnen, ob sich das lohnt.

Gruss
Feuerwald
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

mcm

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Re: selbstständig machen!
« Antwort #2 am: 09. August 2007, 07:54:56 »

im Moment habe ich nur einen Minijob etwa 53 km entfernt, aber den gebe ich am 1. 10.  auf.  Ein Vorstellungsgespräch für einen neuen Job hatte ich und hoffe nun bald auf eine Zusage. 
Die Kriterien für Freiberufler kenne ich.  Habe damals ja selbst welche beschäftigt.
Das mein Raum sich einer Unterprüfung unterziehen muss wußte ich nicht, weil mein Fitnessstudio damals hat schließlich auch kein Mensch geprüft, bin einfach zum Rathaus und habe es angemeldet, da gab es keine Probleme.  Hatte mir eigentlich keine Gedanken darüber gemacht, dass es diesmal anderes sein könnte.
Natürlich wäre es mir am liebsten, wenn ich diese kleine Selbstständigkeit nur Nebenberuflich machen könnte und bald eine Festanstellung bekomme, dann wäre das mit der Krankenversicherung einfacher und nicht so kostenintensiv.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: selbstständig machen!
« Antwort #3 am: 09. August 2007, 17:03:53 »

Auch hier gilt, alles mögliche zu tun, um der Erwerbsobliegenheit nachzukommen.
Bei 150,- bis 300,- Euro im Monat kann man ja wohl nicht davon sprechen.

Im Nebengewerbe spricht nichts dagegen; jedoch könnte auch dieses Einkommen mit dem regelmäßigen Haupteinkommen zusammengerechnet werden.

Zitat:
§ 295 Obliegenheiten des Schuldners
Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

mcm

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 25
Re: selbstständig machen!
« Antwort #4 am: 09. August 2007, 21:23:17 »

Danke für die schnellen Antworten.
Da ich aber auch noch meinen Sohn zu versorgen haben, sieht das Ganze etwas anders aus, vor allem weil er kein "normales" Kind ist. Therapien sind Zeitaufwendig. Ich kann also nur Teilzeit arbeiten. Und wenn ich eine Festanstellung Teilzeit bekommen kann, werde ich die sehr gerne annehmen. Nur ist das mit meinen gelernten Berufen sehr schwierig.
Daher kam mir ja der Gedanke mit der Kleinselbstständigkeit, denn dann wäre ich zu Hause, während mein Sohn im Bett ist.

Mein Insoanwalt hat mir auch nicht gesagt, dass ich mir nen anderen Job suchen muss. Er war mit einem 400 Eurojob einverstanden. In ein paar Jahren sieht das Ganze vielleicht anders aus, wenn mein Sohn älter ist.

Schönen Abend noch
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz