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Autor Thema: Sonderprämie pfändbar?  (Gelesen 4935 mal)

katinka260650

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Sonderprämie pfändbar?
« am: 24. Januar 2013, 12:06:24 »

Hallo,

befinde mich in der WVP und habe eine Frage zu Sonderprämien.

Ich selbst wohne mittlerweile im europäischen Ausland und führe die pfändbaren Anteil monatlich an den IV ab.

Vergangenes Jahr habe ich hier eine bessere Arbeit bekommen mit sehr gutem Verdienst. Zu meiner Freude (oder auch nicht) habe ich erfahren, daß unsere Firma, bei entsprechendem Betriebsergebnis, jährlich eine Prämie an alle Mitarbeiter ausbezahlt.

Diese Prämie ist, na sagen wir mal nicht gerade wenig. Was ich so von Arbeitskollegen erfahren habe, wird es sich um die ca 3000 Euro netto bewegen, zzgl. dem normalen Gehalt.

Die Prämie wurde die letzten 2 jahren an die Mitarbeiter ausbezahlt, davor jedoch waren 1 oder 2 jahre dabei, bei denen es nichts gab - da Betriebsergebnis nicht entsprechend.

Meine Frage ist nun ob diese Prämie voll, teilweise oder gar nicht pfändbar ist. Habe lange gesucht und leider nichts eindeutiges gefunden.

Danke im voraus

katinka
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paps

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Re: Sonderprämie pfändbar?
« Antwort #1 am: 24. Januar 2013, 20:26:16 »

m.E. errechnet sich der pfändbare Betrag dann aus dem Netto mit der Sonderzahlung.

So verbleibt wenigstens ein Teil bei Ihnen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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timon28

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Re: Sonderprämie pfändbar?
« Antwort #2 am: 24. Januar 2013, 20:42:51 »

Bei mir ist es ähnlich. In meiner Firma gibt es jährlich eine Prämie. Das nennt sich dann Zielvereinbarungsprämie. Das heisst, es wird am Anfang des Jahres mit den Mitarbeitern ein bestimmtes Ziel vereinbart. Zu Beginn des Folgejahres wird also geprüft und entschieden, ob das Ziel des Vorjahres erreicht wurde. Dann wird an die Mitarbeiter die Prämie ausgezahlt. Aber das nur nebenbei als allgemeine Erläuterung.
Wenn bei Ihnen eine Jahresprämie ausgezahlt wird ohne Zielvereinbarung.... Sie habens gut.

Diese Prämie, die ich in meinem Unternehmen erhalte, wird mir leider vollständig an den TH ausgezahlt. Ich hab da also primär gar nichts von, erst sekundär durch Senkung der Schuldlast und Verfahrenskosten. Diese Prämie wird zum Arbeitseinkommen gezählt. Und daher voll pfändbar.
Ist die Schuldensumme denn ziemlich hoch? Wenn ich 3000 netto an Zielvereinbarungsprämie bekäme, wäre ich schliesslich in gut der halben Zeit der WVP mit allem durch, und könnte nach 3 Jahren die RSB beantragen. Allein das wäre Anreiz genug, in Kauf zu nehmen, dass mir die Prämie voll an den TH gepfändet wird.

Ich lass mich aber gern korrigieren, wenn es irgendwo eine Regelung gäbe

Gruß
timon28
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Verbraucherinso Beginn Januar 2011
Ankündigung RSB Februar 2012
Aufhebung Inso-verfahren März 2012
Beginn WVP März 2012
Laufzeit Abtretung 14. Jan 2011 - Jan 2017
 

katinka260650

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Re: Sonderprämie pfändbar?
« Antwort #3 am: 25. Januar 2013, 13:18:36 »

Hallo,

vielen Dank für die Antworten, dass hat mir schon sehr weitergeholfen und entspricht auch dem was ich vermutet habe.

Leider ist bei mir mit 3000 Euro nicht viel getan, da uns Immobilienkäufe als sogenannte Steuersparmodelle letztendlich das Genick gebrochen haben.

Was mich aber interessieren würde:

Ich habe gestern im Forum noch etwas gestöbert und bin da auf Verschiedenes gestossen.

Bei manchen Threads war die Prämie voll pfändbar und bei manchen Unpfändbar gem. 850 ZPO.

Wo liegt der Unterschied? Die Regelmäßigkeit? Muss es im Arbeitsvertrag fixiert sein?

An was muss die Prämie/Bonuszahlung gebunden sein um Unpfändbar zu sein?

Es heisst in 850 ZPO "... Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen..."

Was beinhaltet "ein besonderes Betriebsereigniss"?

Der "Rahmen des Üblichen" wäre ein Monatsgehalt, oder?

Vielen Dank schon mal im voraus.


Gruß

Katinka
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paps

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Re: Sonderprämie pfändbar?
« Antwort #4 am: 25. Januar 2013, 14:05:50 »

Gemeint sind hier Sonderzahlungen, die i.d.R. aus einmaligen Anlässen gezahlt werden.

Treueprämie = Betriebszugehörigkeit z.B.
bes. Ereignisse = Firmenjubiläen z. B.

Nicht dazu gehören Sondervergütungen für Zielerfüllung oder Geschäfstsergebnise. so zumindest das BAG
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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