"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Sparbuch  (Gelesen 2836 mal)

tonajuja

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Sparbuch
« am: 27. September 2007, 12:02:26 »

Hallo,

ich habe vor meinem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ein Mietkautionskonto anlegen müssen.  Dieses habe ich auch als Vermögen im Antrag mit angegeben.  Nun befinde ich mich in der Wohlverhaltensperiode.  Ich bin umgezogen und möchte das Konto auflösen.  Kann ich den Betrag auf dem Sparbuch behalten?
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Sparbuch
« Antwort #1 am: 27. September 2007, 12:21:24 »

im Allgemeinen ja,
nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhält man das Verfügungs-/Verwaltungsrecht
zurück.  Wenn hier keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde, kann frei verfügt werden.

Gruss
Feuerwald





Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Sparbuch
« Antwort #2 am: 27. September 2007, 15:35:19 »

Wie ist es , wenn die Kaution für Mietrückstände, Renovierungsarbeiten aufgebraucht wird ?
Gespeichert
pd
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Sparbuch
« Antwort #3 am: 27. September 2007, 16:04:07 »

Im laufendem Insolvenzverfahren würde ich das vorsätzlich Abwohnen der Kaution nicht empfehlen.
In der WVP spielt es im Grunde keine Rolle, da die Kaution in aller Regel frei ist und darüber verfügt werden kann.

Gruss
Feuerwald

 
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz