"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: sparbuch  (Gelesen 2500 mal)

35jahre

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
sparbuch
« am: 09. Juni 2012, 14:36:33 »

ich hoffe ihr könnt mir helfen

ich habe am 2.7.2012 schlusstermin,wie sieht das aus darf ich dann wieder Geld zurück legen für notfälle

wie z.b ein Sparbuch aufmachen

währe für eine schnelle antwort dankbar
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: sparbuch
« Antwort #1 am: 09. Juni 2012, 14:53:38 »

Hallo !

In der WVP dürfen Sie alles machen, worauf Sie Lust haben !

Selbstverständlich können Sie dann aus Ihrem unpfändbaren Einkommen wieder Rücklagen bilden.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: sparbuch
« Antwort #2 am: 09. Juni 2012, 18:02:55 »

Die WVP beginnt allerdings nicht mit dem Schlsstermin, sondern erst mit der Ankündigung der RSB.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: sparbuch
« Antwort #3 am: 09. Juni 2012, 18:12:41 »

auch nicht, die WVP beginnt nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz