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Autor Thema: Steuer-Rückerstattung  (Gelesen 1922 mal)

waldi

Steuer-Rückerstattung
« am: 02. Mai 2010, 10:39:29 »

Hallo Leute,

ich habe jetzt einiges hier gelesen bezüglich Nachtragsverteilung etc.
Im Ergebnis: Steuer-Rückerstattungen nach Ablauf des Inso-Verfahrens gehören dem Schuldner.

Aber damit ich das jetzt auch wirklich richtig verstehe:

Hat der Schuldner im Laufe des Jahres wegen einer (auch nur vorrübergehend) ungünstigen Steuerklasse am Ende des Jahres eine Rückerstattung zu erwarten, wird davon nichts abgezweigt für den Inso-Verwalter - so habe ich das verstanden.

Oder geht die Rückerstattung bloss nicht direkt an den Inso-Verwalter, sondern nur anteilsmäßig entsprechend der Pfändungstabelle unter Einbeziehung des im Monat der Rückzahlung erzielten Einkommens?

Denn mal ehrlich: Durch die ungünstige Steuerklasse wurde ja auch entsprechend niedrig in diesen Monaten abgeführt. Da wäre es doch ausgleichend gerecht, wenn der Steuer-Rückfluss in gleichem Maße berücksichtigt würde - oder sehe ich das falsch?

Gespeichert
 

paps

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Re: Steuer-Rückerstattung
« Antwort #1 am: 02. Mai 2010, 15:01:08 »

Steuererstattungen gehen für den Zeitraum bis zum Ende des Verfahrens an die Masse.

Wird die Erklärung später (in der WVP) für diesen Zeitraum erstellt, kann der Nachtrag für diesen Zeitraum beschlossen werden.

Also kurz, Erstattungen für den Zeitraum vor und während des Verfahrens gehören zur Masse.

War eine Steuerklassenänderung objektiv begründet, und wurde diese nicht mit dem Ziel der Gläubigerbenachteiligung durchgeführt, gibt es keinen Grund, bei einer Steuererstattung irgend welche extra Berechnungen anzustellen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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