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Autor Thema: Steuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich)  (Gelesen 5032 mal)

paps

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Re: Steuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich)
« Antwort #20 am: 03. Februar 2013, 14:09:13 »

Nein, ein P-Konto bedarf es bei der InsO für Altschulden nicht mehr.

Nur wenn man Neugläubiger hat, sollte man darüber nachdenken.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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energy1969

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Re: Steuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich)
« Antwort #21 am: 07. Februar 2013, 08:32:35 »

Hallo
nach Rücksprache mit meinem Verwalter und Bank ist es notwendig bzw. auch eine zu Anfang Sicherheit ein P-Konto während der Insolvenz zu halten. Es gibt Gläubiger die es trotzdem versuchen auf Konten eine Pfändung zu veranlassen trotz dass Sie in der Tabelle mitangegeben wurden. Bei mir ist es auch der Fall. Es gibt Gläubiger die es an eine andere Bank abgegeben oder an Institute. Diese wissen nicht dass Sie bereits in der Tabelle stehen als Gläubiger. Ich bekomme trotz Insolvenz immer mal Post und es wird versucht bei einigen Verträgen Pfändungen zu machen. Daher kann ich es jedem Raten die ersten 2 Jahre ein P-Konto zu halten. Das ist meine Erfahrung. Wenn ich auch im Internet nachlese steht es desöfteren geschrieben.
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