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Autor Thema: Steuererklärung vom Steuerverein machen lassen, Kosten nicht erstattet  (Gelesen 3065 mal)

Mondbasis

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Hallo,
habe Heute den Bescheid von meinem Treuhändler bekommen, wieviel ich abtreten muss von meinem Krankengeld. Den Betrag habe ich Heute gleich überwiesen, damit ich noch weiß wieviel Geld ich noch zur Verfügung habe. :dntknw: :neutral:
In den letzten Jahren habe ich meine Lohnsteuer über einen Lohnsteuerverein machen lassen, da die sich besser auskennen als ich. Mit meinem TH habe ich es so ausgemacht, dass der Verein dies weiterhin tuen sollte, und ich die 135,00€ Gebühr erstattet bekommen würde.
Bis jetzt habe ich 3 mal die Steuererklärung machen lassen, aber nur einmal habe ich die Gebühr erstattet bekommen, mit meinem letzten Brief den ich meinem TH geschickt habe diese Woche, wegen der Pfändung wo ausstand, habe ich meinem TH gebeten mir die 135,00€ vom letzten Jahr zu überweisen, aber in seinem heutigen Schreiben stand auf einmal drin, dass seitens der Insolvenzmasse keine Rückerstattung erfolgen kann. :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild:

Das verstehe ich jetzt nicht, ich bin auch so richtig sauer, denn da soll eine korrekte Steuererklärung gemacht werden und diese wird komplett einbehalten und dann darf ich noch die Gebühr für bezahlen und kriege nichts mehr zurück.?  :cry: :cry: :nono:

Mein 1.Gedanke ist, dann mache ich keine Lohnsteuererklärung mehr, schicke das ganze Zeug zum TH und die Sache ist für mich erledigt.
Ich finde das ist für unsereiner eine reine Benachteiligung, wie in vielen anderen Bereichen auch, wie z.B. beim Stromanbieter. Keine Chance, ich habe es bei 20 oder mehr Stromanbieter probiert, aber der negative Eintrag in der Schufa macht es nicht mehr möglich. :fuchsteufelswild: :Oh_no:
Ich habe Lohnsteuerklasse 3 meine Frau hat kein eigenes Einkommen.
Kann ich da noch was drehen, oder habe ich mal wieder keine Chance zumindest die Gebühr erstattet zu bekommen?

Was bzw. sollte ich tuen?

Auf eure Antwort hoffend,

viele Grüße aus dem Wilden Süden

Mondbasis
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waldi

Re: Steuererklärung vom Steuerverein machen lassen, Kosten nicht erstattet
« Antwort #1 am: 11. September 2014, 20:07:25 »

Ja - auch ich habe hier sehr häufig schon gelesen, dass es Aufgabe der TH ist, die Steuererklärung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.

Aber der Treuhänder zahlt die Kosten hierfür ja kaum aus seinem eigenen Portmonee. Er zahlt es aus der Masse.

Und wenn da nichts (mehr) drinne ist, dann muss der Schuldner das Geld irgendwie nachschießen.

Wie hoch war denn die Rückerstattung? Von diesem Geld könnte der TH m.E. die Erstellung bezahlen.


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Mondbasis

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Re: Steuererklärung vom Steuerverein machen lassen, Kosten nicht erstattet
« Antwort #2 am: 12. September 2014, 10:31:46 »

Hallo waldi,
Vielen Dank für deine Antwort.
Die diesjährige Erstattung liegt bei etwa 1050,00€, ich zahle monatlich im Durchschnitt 480,00€ Lohnpfändung. Das bedeutet es muss schon ein kleines Sümmchen auf dem Anderkonto liegen, da erst am Jahresende die Ausschüttung an die Gläubiger getätigt werden.
Deshalb verstehe ich es nicht ganz, dass auf einmal die Gebühr nicht erstattet werden.
Wie machen Sie es? Geben Sie die Unterlagen an ihrem TH, der dann die Steuererklärung für Sie macht?
Ich habe auch gelesen, dass man ab dem 3.Jahr etwas von seiner Auslagen zurück bekommen soll.  Ab Oktober gehe ich ins 4.Jahr, es ist also Halbzeit für meine Frau und mich.

Viele Grüße

Mondbasis
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eidechse

Re: Steuererklärung vom Steuerverein machen lassen, Kosten nicht erstattet
« Antwort #3 am: 12. September 2014, 11:29:30 »

Da Sie den Thread unter "Wohlverhaltensphase" eingestellt haben und zudem auch von einer Verteilung an die Gläubiger am Ende des Jahres reden, gehe ich davon aus, dass Ihr Insolvenzverfahren bereits aufgehoben wurde und Sie sich tatsächlich in der WVP befinden.

Ist es so, dann hat auch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des TH bereits geendet und so nicht die Nachtragsverteilung für die noch nicht ausgezahlten Steuererstattungen vorbehalten wurde, hat der TH auch gar nichts mehr mit der Erstellung von Steuererklärungen zu tun.

Erstattung für zurückliegende Zeiträume wird vermutlich vor dem Hintergrund nicht mehr möglich sein, weil die Insolvenzmasse, die während des laufenden Insolvenzverfahrens generiert wurde, schon längst verteilt wurde. Die Einnahmen, die in der WVP realiesiert werden, können nicht zur Deckung von Kosten herangezogen werden, die evtl. in der Phase des Insolvenzverfahrens entstanden sind.

Einen Ausalgenersatz an den Schuldner ab dem 3. Jahr gibt es nicht. Nach dem neuen Recht, dass nur für Insolvenzverfahren gilt, die ab dem 01.07.2014 beantragt wurden und werden, kann der Schuldner nach 3 Jahren vorzeitig die RSB unter bestimmten Voraussetzungen erlangen. Das hat aber nichts mit Auslagenersatz zu tun.
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