"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Getrennt lebend - Insolvenztabelle  (Gelesen 2000 mal)

Southtown_m

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Getrennt lebend - Insolvenztabelle
« am: 19. September 2013, 19:53:46 »

Hallo,
lebe nun vorerst von meiner Frau getrennt, räumliche Trennung.
Ich zahle meiner Tochter Unterhalt. Für meine Frau nicht.
Meine Frau hat selber kein Einkommen. Sie studiert noch. Bekommt Bafög, Kindergeld, Kindesunterhalt und Wohngeld.
Aufgrund meiner langen Krankheit die vorerst bis Ende dieses Jahres auch andauern wird bekomme ich Krankengeld in Höhe von ca. 1250 €. Ab Januar hoffe ich kann ich wieder arbeiten.

Bisher war ich für 2 Unterhaltspflichtig und somit lag meine Grenze bei 1650€.
Nun meine Frage, ändert sich dann was für mich zwecks Pfändungstabelle? Nur noch für 1 Person unterhaltspflichtig oder bleibt es bei 2?



Merci und viele Grüße
« Letzte Änderung: 19. September 2013, 20:07:08 von Southtown_m »
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Getrennt lebend - Insolvenztabelle
« Antwort #1 am: 20. September 2013, 17:04:12 »

Wenn Sie für Ihre getrennt lebende Ehefrau keinen Unterhalt zahlen, dürften Sie sie auch nicht mehr als unterhaltsberechtigt berücksichtigen. Die Berücksichtigung hängt von der tatsächlichen Zahlung von Unterhalt ab.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz