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Autor Thema: Steuererstattung auch bei Finanzamt als Gläubiger?  (Gelesen 2226 mal)

HeiPe

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Steuererstattung auch bei Finanzamt als Gläubiger?
« am: 30. Dezember 2012, 10:59:45 »

Hallo,
bekomme ich in der Wohlverhaltensperiode eine Steuererstattung ( Einkommensteuer ) ausbezahlt oder behält das Finanzamt den Betrag ein weil es selber ein Gläubiger ist?

LG Peter
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2012, 11:03:17 von HeiPe »
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Nixmehrda

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Re: Steuererstattung auch bei Finanzamt als Gläubiger?
« Antwort #1 am: 30. Dezember 2012, 11:26:29 »

Das Finanzamt darf verrechnen.
Es muss aber nicht. Ich habe ein (kleines) Guthaben mal ausgezahlt bekommen.
Eigentlich sind sie mein Hauptgläubiger.
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sinagirl

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Re: Steuererstattung auch bei Finanzamt als Gläubiger?
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2012, 21:27:38 »

auch das finanzamt ist einer deiner gläubiger, das heisst rückerstattungen gehen an den th ein.dein th wird ja bestimmt eine steuererklärung verlangt haben.alle einnahmen im positiven gehen in die insolventmasse ein.
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Feuerwald

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Re: Steuererstattung auch bei Finanzamt als Gläubiger?
« Antwort #3 am: 30. Dezember 2012, 21:55:48 »

auch das finanzamt ist einer deiner gläubiger, das heisst rückerstattungen gehen an den th ein.dein th wird ja bestimmt eine steuererklärung verlangt haben.alle einnahmen im positiven gehen in die insolventmasse ein.

- nein. Man muss unterscheiden zwischen "Insolvenzverfahren" und der sog. "Wohlverhaltensphase". In der WVP gehen keine solche Erstattungen, die sich auf die Zeit seit Aufhebung des Insolvenzverfahrens erstrecken, micht mehr an TH, denn einen Insolvenzbeschlag (Insolvenzmasse) gibt es dann nicht mehr. Das FA kann aber  mit seinen Insolvenzforderungena ufrechnen.

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Nixmehrda

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Re: Steuererstattung auch bei Finanzamt als Gläubiger?
« Antwort #4 am: 30. Dezember 2012, 22:01:41 »

Ich war bereits in der WVP und habe ein Guthaben KFZ-Steuer erstattet bekommen.
Dies geht dem TH nichts mehr an und ich sehe meine Aufgabe nicht darin
die interne Kommunikation der FA zu führen.
Auf Grund dieses Forums habe ich eigentlich damit gerechnet das dieses Steuerguthaben
verrechnet werden würde.
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