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Autor Thema: Steuererstattung / WVP / Nachtragsverteilung  (Gelesen 1864 mal)

cielbleu

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Steuererstattung / WVP / Nachtragsverteilung
« am: 18. Juni 2013, 19:42:18 »

Hallo,
folgender Fall: mein Verfahren Regelinsolvenz wurde in 11/11 eröffnet. WVP begann in Herbst 12. Es wurde zunächst keine Nachtragsverteilung angeordnet.

Im August 12 habe ich die Steuererklärungen für 2010 und 2011 abgegeben.

Letzte Woche beschließt das Amtsgericht die Nachtragsverteilung für die Steuererstattungen 2011 und 2012.
TH schreibt gleichlautend.

Heute wird die Steuererstattung von 2010 und 2011 auf das Konto meines Ehemannes überwiesen.

Frage:
Wenn Nachtragsverteilung für 2011 und 2012 angeordnet wurde, was ist dann mit der Steuererstattung 2010?
Gäbe es Ärger, wenn die Steuererstattung für 2010 nicht mehr verfügbar wäre?

Ich möchte nichts falsch machen, zumal ich meine Schulden wohl schon Mitte 2015 abgetragen haben müsste und dann vorzeitige RSB beantragen könnte.

Vielen Dank für alle Antworten.


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Der_Alte

  • Gast
Re: Steuererstattung / WVP / Nachtragsverteilung
« Antwort #1 am: 18. Juni 2013, 23:13:46 »

Das kommt auf den Text des Beschlusses zur NTV an. Ist dort tatsächlich nur die NTV für die Steuererstattung der Steuerjahre 2011 und 2012 verfügt worden, könnte die Steuererstattung aus 2010 Ihnen gehören. Ob es sinnvoll ist, diese trotzdem (im Angesicht der vorzeitigen RSB) an den TH auszukehren, steht auf einem anderen Blatt.
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cielbleu

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Re: Steuererstattung / WVP / Nachtragsverteilung
« Antwort #2 am: 19. Juni 2013, 08:23:22 »

Herzlichen Dank für Ihre Antwort:

Verstehe ich es richtig, das es  völlig korrekt wäre, wenn ich die Steuererstattung für 2011 an den TH überweisen würde und die Steuererklärung 2010 behalte?

Nicht, das der TH mir dann einen Strick daraus dreht. In der Nachtragsverteilung steht ausdrücklich Steuererstattungen für die Jahre 2011 und 2012.
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