"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Steuererstattung  (Gelesen 2445 mal)

Selli

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Steuererstattung
« am: 13. Oktober 2013, 10:56:31 »

Hallo an alle :hi:,

Ich habe eine Frage für die nächste Steuererstattung (2013)!
Bei meinen Gläubingern befindet sich das Finanzamt mit drin und ist der letzte Gläubiger in meiner Liste!

Ich befinde mich seid Juni 2013 in der Wohlverhaltensphase und hoffe das ich die Rückerstattung der Steuer 2013 evtl. Erhalten kann!

Ist das Richtig oder greift das Finanzamt solange zu bis dort die Gesamtschuld abgetragen ist? :rougi:

Danke für Eure Antworten!

Ansonsten läuft mein Verfahren ganz entspannt!😄
Gespeichert
Seit 05.01.2012 in PI
letzter Gerichtstermin 03.04.2013
PI Ende 05.01.2018
RSB 12.02.2018
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Steuererstattung
« Antwort #1 am: 13. Oktober 2013, 13:09:32 »

Das FA als Gläubiger kann in der WVP mit vorhandenen Steuerschulden aufrechnen. Ob es das tatsächlich macht muss man abwarten.
Gespeichert
 

HausH

Re: Steuererstattung
« Antwort #2 am: 13. Oktober 2013, 13:20:57 »

Hallo  :hi:

bei mir greift das FA zu, bin in der WVP und das FA ist einer der Gläubiger. Ich kriege dann immer so nette Umbuchungsmitteilungen und mein Guthaben verschwindet ins Steuer-verschwender-nirvana  :wow:

gruß von HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

tomwr

Re: Steuererstattung
« Antwort #3 am: 14. Oktober 2013, 22:08:13 »

Man kann eigentlich alles auch immer so hindrehen, dass man keine Steuererstattung bekommt.
Zum Beispiel bei entsprechend hohen Fahrtkosten einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Dann zahlt man weniger, bekommt keine (nennenswerte) Rückerstattung mehr und das Finanzamt kann nix aufrechnen.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Steuererstattung
« Antwort #4 am: 15. Oktober 2013, 10:12:18 »

Dafür steigt das pfändbare Einkommen und man führt mehr an den TH ab.
Ohne vorherige Vergleichsrechnung würde ich nie einen Freibetrag eintragen lassen.
Gespeichert
 

tomwr

Re: Steuererstattung
« Antwort #5 am: 15. Oktober 2013, 20:08:18 »

Also mir wäre jede Steigerung des pfändbaren Einkommens recht.
Immerhin darf man als Schuldner davon mindestens 30% behalten laut Pfändungstabelle, bei unterhaltspflichtigen Personen auch noch mehr (exorbitante Vielverdiener mal außen vorgelassen).

Der Freibetrag sollte natürlich nicht zu hoch sein und zur Nachzahlung veranlassen - normalerweise achtet das FA aber schon auch darauf, dass die Voraussetzungen für den Freibetrag vorliegen.
« Letzte Änderung: 15. Oktober 2013, 20:15:46 von tomwr »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz