Hallöchen, eine Frage habe ich auch noch. Hier nochmal Daten dazu:
01.12.2005 Eröffnung der Inso mit Selbstständigkeiten bei beiden Eheleuten, die weiter bestehen bleiben
23.05.2007 Aufhebung des Verfahrens beider Eheleute, Selbstständigkeiten bestehen weiterhin
Sept. 2008 Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Anstellungen beider Eheleute
Gewerbeabmeldung Ehemann 11/07; Gewerbeabmeldung Ehefrau 03/08
Wenn das hiesige FA angeblich "zuviel gezahlte Umsatzsteuer" vor Aufhebung des Insolvenzverfahren an den IV erstattet, dann sollten die Steuerschulden hier vor Ort doch alle erledigt sein, oder?
Da angebliche Überzahlung gehört eigentlich dem FA einer anderen Stadt; dazu hatte ich ein Thema angefangen; z.Zt. kämpfen wir gerade um das Geld.....aber das ist wie gesagt ein anderes Thema
Jetzt erwarten wir eine Einkommenssteuerrückzahlung für 2007. Einkommenssteuerschulden haben zum Zeitpunkt der Eröffnung des Inso nicht bestanden. Wenn ich das hier richtig gelesen habe, würde diese Erstattung dann uns gehören. Zumindest würde das FA aufteilen müssen nach
vor und
nach Verfahrensaufhebung und dann entsprechend den einen Teil an den IV und den anderen Teil an uns zahlen müssen.
Das das FA der anderen Stadt seine "Forderung" evtl. mit der Erstattung verrechnen wird, ist wohl wahrscheinlich, für mich aber nicht in erster Linie wichtig.......
Wichtiger für uns ist: da wir mit unserem IV/TH von Anfang an und immer noch auf Kriegsfuß stehen, interessiert uns natürlich, ob er irgendeine Möglichkeit hat, die gesamte Summe einkassieren zu können. Wenn ja, wird er das machen.
Und dann möchte ich das wissen, bevor ich mich über einen unerwarteten Geldsegen freue. Es geht immerhin um Erstattungen von 2.000 € aus den Gewerben bzw. ca. 600 € aus den sozialversichungspflichtigen Anstellungen, also insgesamt rund 2.600 €. Selbst wenn aufgeteilt würde, wären das noch ca 1.500 € :juchu:
Wir werden unsere Aufhebungsbeschlüße bei Einreichung der Erklärung mit dazu legen; müssen wir sonst noch etwas beachten?
Ich möchte mich im Voraus schonmal wieder für die Hilfe bedanken.
MfG
bemeyno