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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuerguthaben  (Gelesen 5923 mal)

Bert Keyserling

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Steuerguthaben
« am: 23. September 2008, 16:16:39 »

Tach zusammen,
mal angenommen, ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und ich bekomme vom Finanzamt einen Bescheid, nachdem meine Frau und ich (nach getrennter Ausweisung) für das letzte Jahr eine Rückerstattung zu erwarten hätten, sagen wir 2.000 €.
Tun wir mal weiter so, als hätte meine Frau eine Verwendungsverfügung erhalten, nach der ihr 600 € auf ihr Konto überwiesen werden, ich aber nicht.
Was geschieht in diesem völlig frei erfundenen Fall mit den 1.400 €, die demnach mir zustehen müssten: Kriegt die gleich mein Insolvenzanwalt vom FA überwiesen? Werden diese 1.400 € in voller Höhe "der Masse" zugeschlagen, sprich, ich mach Neese? Oder besteht eine geringe Chance, dass ich wenigstens ein wenig von dem Geld sehe?
Bei Erbschaften geht's halbe-halbe. Gilt das auch für Steuerguthaben?

Schönen Gruß
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ThoFa

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Re: Steuerguthaben
« Antwort #1 am: 23. September 2008, 17:45:49 »

Hallo,

Steuererstattungen gehen in der WVP ganz an den Schuldner. Sollt das FA aber Gläubiger des Verfahrens sein, können die mit den "alten" Schulden aufrechnen.

MfG

ThoFa
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Bert Keyserling

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Re: Steuerguthaben
« Antwort #2 am: 05. Oktober 2008, 00:48:18 »

Hallo ThoFa,
danke für den Hinweis.
Nun spinnen wir den Fall mal weiter und tun so, als ob folgendes passiert wäre:

Das FA ist NICHT Gläubiger, schickt aber Steuerbescheid plus vierstelligen Erstattungsbetrag dennoch GLEICH an den Anwalt, was der Schuldner auf telefonische Nachfrage beim FA erfährt.
Die anderen Fragen bleiben: Alles zur Masse - oder ein Weniges für den Schuldner?

Nebenfrage: Wird dem Schuldner eigentlich irgendwie mal mitgeteilt, dass seine Wohlverhaltensphase begonnen hat oder darf er mit dem Beginn der Pfändungen darauf schließen, dass die WVP begonnen hat?

Vielen Dank im Voraus für die Beschäftigung mit diesen wie gesagt rein theoretischen Fragen zu diesem völlig aus der Luft gegriffenen Fall.
Gruß
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Feuerwald

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Re: Steuerguthaben
« Antwort #3 am: 05. Oktober 2008, 01:01:19 »

Wird dem Schuldner eigentlich irgendwie mal mitgeteilt, dass seine Wohlverhaltensphase begonnen hat oder darf er mit dem Beginn der Pfändungen darauf schließen, dass die WVP begonnen hat?

-> Schlusstermn im Insolvenzverfahen -> Anküdigung der RSB -> Aufhebungsbeschluss -> WVP.
Es gibt also 2 Verfahen,

a) das Insolvenzverfahren
b) das RSB-Verfahren.


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Berliner1175

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Re: Steuerguthaben
« Antwort #4 am: 09. Oktober 2008, 18:12:03 »

Die Wohlverhaltensphase beginnt mit dem Tag der Beschlussfassung zur Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Wie lange dann das Verfahren geht ist dabei unerheblich. Bei mir hat es 3,5 Jahre gedauert.

Allerdings ergibt sich für mich doch tatsächlich eine Frage: Mein Treuhänder bestand "im Rahmen der Gesetzeslage" während des Insolvenzverfahrens auf die volle Steuererstattung und jetzt, nach Abschluss des Verfahrens (in der WVP, also jetzt), auf die Hälfte der Ausschüttung. Und genau darauf wurde ich auch vom Treuhänder, dem Insolvenzgericht und meinem Finanzamt GESONDERT schriftlich informiert. Ich habe es tatsächlich gleich 3 mal schriftlich bekommen.  :neutral:

Man möge mir deshalb verzeihen, wenn ich der Aussage, das die Steuererstattung voll und ganz beim Schuldner verbleibt, zumindet skeptisch sehe.
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ThoFa

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Re: Steuerguthaben
« Antwort #5 am: 09. Oktober 2008, 18:57:26 »

Hallo,

@Berliner1175:

Sie dürfen skeptisch sein. Es ändert aber nichts daran, dass Finanzamt, Insolvenzgericht und TH gemeinsam keine Ahnung haben.
Suchen Sie hier mal nach dem Urteil diesbezüglich, wurde hier schon gefühle eine Millionen Male gepostet.
Weiterhin beginnt die WVP nicht mit Insolvenzeröffnung. Sie beginnt mit Insolvenzende und die Zeit der Insolvenz wird angerechnet.

@Bert Keyserling:

Falls Sie tatsächlich in der WVP sind, ist die Auszahlung der Steuererstattung nicht schuldbefreiend erfolgt. In dem Fall würde ich das Finanzamt angehen, da der IV sich mit Händen und Füßen sträuben wird.

MfG

thoFa
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Bert Keyserling

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Re: Steuerguthaben
« Antwort #6 am: 16. Oktober 2008, 17:41:26 »

Inzwischen sehe ich klar:
Es ist nur das Insolvenzverfahren eröffnet, ich werde bereits gepfändet, der Schlussbericht liegt aber noch nicht vor, deswegen hat das Finanzamt richtig gehandelt.
Da das Verfahren im Juli 2007 eröffnet wurde, kann ich davon ausgehen, dass ich im Juli 2013 zum letzten Mal geschröpft werde und ab da meine Steuerrückzahlungen wieder mir gehören? Sofern mir meine Restschuld tatsächlich erlassen wird? Ich bin auch ganz brav bis dahin. :cheesy:

Schönen Gruß und danke für die Antworten.
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lucca_m

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Re: Steuerguthaben
« Antwort #7 am: 16. Oktober 2008, 19:13:20 »

Hallo Bert,

lesen Sie und verstehen Sie richtig. Die Steuerrückerstattung gehört ab der Aufhebung der Insolvenzverfahrens - also ab Beginn der Wohlverhaltenspase - IHNEN. Nicht erst ab Juni 2013!

ThoFa sagt:
"Falls Sie tatsächlich in der WVP sind, ist die Auszahlung der Steuererstattung nicht schuldbefreiend erfolgt. In dem Fall würde ich das Finanzamt angehen..."
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