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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuernachzahlung Verwirrt !!!  (Gelesen 2908 mal)

Spunk

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Steuernachzahlung Verwirrt !!!
« am: 29. März 2009, 13:27:41 »

Hallo befinde mich seid dem 09/2003 in IK also verbraucherinsolvens und befinde mich gerade im 6 Jahr der WHV so schreibt es jedenfalls meine Insolvensanwaltin immer in den Jahresberichten  :biggrin: !!
Nun meine fragen:

1)
Ist meine Steuer erstattung für 2007 und 2008 voll pfändbar und an meien treuhänderin zu zahlen ?

2)
Wenn nicht wie soll ich mich verhalten wenn meine Treuhänderin das geld haben möchte gibt es da irgendwelche Urteile oder Paragrafen ?


Mit freundlichen Grüssen

Spunk
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Feuerwald

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Re: Steuernachzahlung Verwirrt !!!
« Antwort #1 am: 29. März 2009, 14:06:10 »

für die nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällt die Steuererstattung zum Schuldner zu, da diese nicht von der Abtretung des TH im RSB-Verfahren erfasst wird (das hat der BGH so entscheiden).

Jetzt müssen Sie nur noch in Ihren Unterlagen nachsehen, wann das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde.




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foxtra

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Re: Steuernachzahlung Verwirrt !!!
« Antwort #2 am: 29. März 2009, 14:19:39 »

für die nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällt die Steuererstattung zum Schuldner zu, da diese nicht von der Abtretung des TH im RSB-Verfahren erfasst wird (das hat der BGH so entscheiden).

Jetzt müssen Sie nur noch in Ihren Unterlagen nachsehen, wann das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde.


Da Sie sich im 6. Jahr der WVP befinden und die Steuererstattungen 2007 und 2008 betreffen, dürfte demnach der Erstattungsbetrag Ihnen gehören.
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Spunk

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Re: Steuernachzahlung Verwirrt !!!
« Antwort #3 am: 29. März 2009, 14:25:35 »

hallo danke erstmal für die schnelle antwort , habe gerade mein papierkram durchsucht .....
ist das der beschluss in dem steht :
Das verfahren über den schuldenbereinigungsplan ist erfolglos geblieben ????
oder ist das ein extra beschluss ????
steige bei dem beamten deutsch nicht wirklich durch   :sad:

die restschuldbefreihung wurde am 30.5.08 angekündigt !
« Letzte Änderung: 29. März 2009, 15:51:50 von Spunk »
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Spunk

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Re: Steuernachzahlung Verwirrt !!!
« Antwort #4 am: 31. März 2009, 19:06:00 »

So das hab ich meiner Treuhänderin jeze mal geschrieben mal schauen was passiert !!!! Schwitz  :cry:



Sehr geehrte XXXX,
mit diesem Schreiben übersende ich Ihnen eine Kopie der Einkommensteuererklärung von 2007.
Nach meinen Informationen fällt aber, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Steuererstattung zum Schuldner zu, da diese nicht von der Abtretung des Treuhänders im Restschuldbefreiungs-Verfahren, in dem ich mich ja befinde, erfasst wird (das hat der BGH so entschieden).
Das Finanzamt teilte mir auch nach telefonischer nachfrage mit das in einem anderen Fall die Steuerrückerstattung direkt an den Treuhänder angewiesen wird.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXX
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