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Autor Thema: Steuerrückerstattung  (Gelesen 2274 mal)

lookup007

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Steuerrückerstattung
« am: 20. Mai 2013, 01:06:01 »

Hallo Miteinander,

man nehme an am 1.4.2011 beginnt die WVP. Das FA hat eine Steuerrückerstattung 2011 in Höhe von 1200 Euro per Bescheid mitgeteilt.

wieviel davon  geht an IV/TH und wieviel darf man behalten?


Danke für Eure Antworten

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teute

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Re: Steuerrückerstattung
« Antwort #1 am: 20. Mai 2013, 08:18:18 »

300 an th,rest an dich
teute
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Der_Alte

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Re: Steuerrückerstattung
« Antwort #2 am: 20. Mai 2013, 10:41:20 »

Wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet ist, bekommt der TH nichts, sondern alles der Schuldner.
Nur wenn die NTV angeordnet (oder vorbehalten) ist, steht dem TH ein Anteil zu, der sich nach der Anzahl der Kalendertage bezogen auf das Jahr ergibt.
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Insokalle

Re: Steuerrückerstattung
« Antwort #3 am: 20. Mai 2013, 11:35:09 »

Aufgeteilt wird nach den in den jeweiligen Zeiträumen erzielten Einkünften.
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lookup007

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Re: Steuerrückerstattung
« Antwort #4 am: 20. Mai 2013, 13:14:03 »

Nachtragsverteilung ist angeordnet.

Aufgeteilt wird nach den in den jeweiligen Zeiträumen erzielten Einkünften.

Das mit "in den Zeiträumen" stelle ich mir sehr schwer vor. Wie soll das gehen?
Anteiling nach Tagen / Monaten erscheint mir logischer.

Danke & Viele Grüße
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Insokalle

Re: Steuerrückerstattung
« Antwort #5 am: 20. Mai 2013, 19:20:42 »

Nein, eben nicht. Man stelle sich vor, jmd. war zB nur ein Teil des Jahres selbständig oder angestellt oder arbeitlos.
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