Mag jemand mir noch mal antworten, das wäre toll :wink:Ich habe nun viel gelesen und dabei haben sich viele Unklahrheiten ergeben. Z.B die oben gestellte Frage als was den lohnsteuerrückzahlungen im Insolvenzrecht gesehen werden? Mal abgesehen von den Kosten für meinen Hund, tauchen für mich schon ein paar rechtlich fragwürdige Probleme auf, den : Ein Lohnsteuerjahresausgleich bezieht grundsätzlich das ganze Jahr ein, anders geht es ja auch gar nicht. In meinem Fall bedeutet das ich bekommen die Steuern in voller Höhe nur zurück weil ich in der zweiten Jahreshälfte nur ALG II bezogen habe. Zudem wurden mir vom Finanzamt die Kosten für meinen Hund als außergewöhnliche Belastung anerkannt, was wiederum die Rückzahlung der Steuer erhöht hat. Es gibt also nach meinem rechtlichen Wissen keine Grundlage dafür mir die Einkommenssteuer komplett nicht auszuzahlen. Eine zumindest anteilige Auszahlung muss eigentlich vorgenommen werden auch wenn ich objektiv nur Steuern bezahlt habe als ich noch im Insolvenzverfahren war, spielt das letztendlich bei der Gesamtbetrachtung keine Rolle, denn es geht ja um einen Lohnsteuerjahresausgleich und nicht um einen Monatsausgleich. Zudem ist die außergewöhnliche Belastung meines Hundes im Lohnsteuerbescheid anerkannt wurden. Ich finde damit die Argumentation des TH nicht tragfähig was sagt Ihr dazu? Der Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt ja eben alle auf das Jahr hin bezogenen Umstände des Schuldners und nicht nur das halbe Jahr indem auch wirklich die Lohnsteuer erwirtschaftet wurde. Kann ich grundsätzlich Beschwerde gegen meinen Treuhänder einlegen? Und was würde das dann zur Folge haben? Ich finde es im großen und ganzen unverschämt ständig und wiederholt falsche Angaben von den Mitarbeitern dort zu erhalten und die Kontaktaufnahme mit dem TH direkt wird ständig verweigert. Eine einfache Frage, ob in meinem konkreten Fall mir die Lohnsteuerrückzahlung zu steht, wurde mehrfach bejaht und dann passiert das Gegenteil. :fuchsteufelswild: Ich habe mich in den letzten Jahren so hochgerappelt und bin wieder lebensfähig ..... nicht zuletzt durch die Bindung zu meinem Hund, solche situationen bringen mich aber an die Grenze meiner Belastbarkeit und letztendlich haben die Gläubiger auch nichts davon wenn ich nicht mehr Belastungsfähig bin und dann auch nicht mehr arbeiten kann... der TH sagt das ist nicht sein Problem er macht nur seinen Job udn da haben Gefühlsduseleien nichts zu suchen, das mag ja sein aber er sollte ja auch das große und ganze sehen damit die Gläubiger gut bedient werden.