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Autor Thema: tagesgeldkonto in wvp: sind zinsen einkommen?  (Gelesen 3347 mal)

VerzweifelteStudentin

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tagesgeldkonto in wvp: sind zinsen einkommen?
« am: 14. Dezember 2014, 09:09:43 »

hallo liebes forum,

ich bin seit 07/2013 in der wvp. habe nun eine grundrente nach dem oeg, analog § 31 bvg, bewilligt bekommen inkl. hoher nachzahlung. diese ist unpfändbar. das insolvenzgericht hat es bestätigt und der treuhänder wurde informiert. nun würde ich das geld gern von meinem einkommen trennen,d.h. vom girokonto auf ein tagesgeldkonto transferieren. darf ich das? muss ich den treuhänder informieren? wie verhält es sich mit den zinserträgen? darf der treuhänder die auf meine pfändungsfreigrenze aufschlagen?

danke.
« Letzte Änderung: 14. Dezember 2014, 09:30:35 von VerzweifelteStudentin »
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Insokalle

Re: tagesgeldkonto in wvp: sind zinsen einkommen?
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2014, 11:07:13 »

Nein, darf er nicht, weil Zinseinnahmen kein Einkommen sind, das unter die Abtretungserklärung fällt.
Aber steuerpflichtig sind die Zinsen.
Was Sie mit dem Geld machen, ist Ihre freie Entscheidung. Das könnte auch eine Karibikkreuzfahrt über die Feiertage sein.
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VerzweifelteStudentin

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Re: tagesgeldkonto in wvp: sind zinsen einkommen?
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2014, 12:04:49 »

Danke.

Das gehört jetzt zwar nicht zum Thema,aber vielleicht weiss es ja jemand:

Sind die Zinsen Einkommen, wenn man Sozialhilfe nach SGB XII bekommt?

Danke.
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waldi

Re: tagesgeldkonto in wvp: sind zinsen einkommen?
« Antwort #3 am: 15. Dezember 2014, 12:24:00 »

Ja.
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Insokalle

Re: tagesgeldkonto in wvp: sind zinsen einkommen?
« Antwort #4 am: 15. Dezember 2014, 17:39:43 »

Dem schließe ich mich letztlich an. Wobei es bei Zinsen eine sehr niedrige Bagatellgrenze gibt.

Allerdings hatte ich gestern abend noch eine Weile gestöbert und einige Entscheidungen gefunden, die sich mit Fragen zu beschäftigen hatten, die dieser ähneln. Es ging darum, ob die Zinsen zum Einkommen gehören, wenn diese aus geschütztem Vermögen erzielt werden. Wenn das Vermögen geschützt ist, sind dann die Zinsen daraus anrechenbares Einkommen oder können die Zinsen auch geschützt werden? Soweit ich das gesehen habe, gibt es diesen Schutz nicht, die Zinsen waren anzurechnen. Meiner Meinung nach wäre das hier genauso zu entscheiden.

Da Zinsen derzeit nichts einbringen, würde ich eine andere Anlagemöglichkeit suchen. Vielleicht gibt es welche, bei denen die Erträge nicht oder nicht sofort zum Einkommen zählen.
Oder man betrachtet die Ausgabenseite. Wenn der Fall im SGB XII spielt und § 82 SGB XII zu beachten ist, fällt zB § 82 Abs. 2 Nr. 3 ins Auge. Was wäre, wenn man beispielsweise in Höhe der Erträge geförderte Altersvorsorgebeiträge zahlt? Ist in diesem konkreten Fall bei einer bvg-Rente ein solcher Vertrag möglich und kann man so das anrechenbare Einkommen wieder auf 0 € bringen? Wie wären dann zukünftige Auswirkungen, wenn die Rente gezahlt wird? Wäre vielleicht eine Prüfung wert.



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Feuerwald

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Re: tagesgeldkonto in wvp: sind zinsen einkommen?
« Antwort #5 am: 15. Dezember 2014, 17:49:46 »

Sind die Zinsen Einkommen, wenn man Sozialhilfe nach SGB XII bekommt?

- ich frage mich ob sich der Rentenbezug nicht auf den zukünftigen und ggf. auch rückwirkenden SGB XII Bezug auswirkt.
 
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Insokalle

Re: tagesgeldkonto in wvp: sind zinsen einkommen?
« Antwort #6 am: 15. Dezember 2014, 18:10:02 »

Die BVG-Grundrente ist nach § 82 SGB XII ausgenommen, die wird nicht angerechnet.
Aber war nicht kürzlich die Frage nach der Ausgleichsrente? Damit könnte das anders aussehen.
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VerzweifelteStudentin

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Re: tagesgeldkonto in wvp: sind zinsen einkommen?
« Antwort #7 am: 15. Dezember 2014, 21:32:47 »

ja,die berechnung der ausgleichsrente steht noch aus. da weiss ich bisher nur,dass meine em-rente von der drv angerechnet wird,die sozialhilfe aber nicht und dass sie, im gegensatz zur grundrente, wie arbeitseinkommen anteilig nach tabelle pfändbar ist.

wobei nicht mal sicher wäre, dass ich über die pfändungsgrenze komme,wo doch die gundrente nicht beachtet wird.

solange ich aber noch nix schriftliches vom versorgungsamt habe, kann ich den treuhänder noch nicht informieren.

bzgl.der zinserträge vom guthaben auf dem tagesgeldkonto bei sozialhilfebezug: wann gebe ich das an? einmal im jahr?

danke.
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waldi

Re: tagesgeldkonto in wvp: sind zinsen einkommen?
« Antwort #8 am: 16. Dezember 2014, 09:34:33 »

Möglichst zeitnah, bevor es durch Datenabgleich ohnehin aufgefallen ist.
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