"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: TH fordert geld nach abschluss des eröffneten verfahrens!  (Gelesen 2428 mal)

Momo72


hallo liebe foris
mein mann ist in der PI und seit dem 23.04.1014 in der WVP. schon im aufhebungsbeschluss den verfahrens stand das wegen rückständiger zahlungen von pfändbaren bezügen der letzten firma in der mein mann gearbeitet hat die nachtragsverteilung angeordnet sei. derzeit ist mein mann in einer umschulung, wovon der th auch unterrichtet ist. diese dauert noch ein jahr.

nun haben wir passend zum wochenende post vom th bekommen
in dem steht:
"der insolventsbeschlag wurde hinsichtlich der pfändbaren lohnanteile aus ihrem arbeitsverhältnis bei der firma .... aufrechterhalten und die nachtragsverteilung angeordnet."

darauf folgt eine auflistung der einzelnen lohnanteile aus den monaten um die es geht, insgesammt eine forderung von 1179,70 euro, die laut, weiter in dem brief

"weder von ihnen noch von dem arbeitgeber an die insolvensmasse abgeführt wurden. da sie im rahmen  des antrags auf restschuldbefreiung die pfändbaren anteile abgetreten haben, sind sie für die abführung im rahmen ihrer obliegheiten verantwortlich"

er fordert nun das geld SOFORT ohne die möglichkeit auf ratenzahlung und begründet das damit das wir im laufe des eröffneten verfahrens 2 mal zweimal anträge auf erhöhung der pfändungsfreigrenze gestellt haben (die auch beide vom gericht bewilligt wurden). er (so wörtlich) UNTERSTELLT deswegen das wir davon gewußt hätten und das hier wie er es nennt, eine rückstellung des geldes erfolgt ist, und somit eine erstattung ohne ratenzahlung möglich und zumutbar ist.


so das zu dem brief des TH
nun zu meinen fragen dazu, und erstmal zu der dringlichsten
kann der TH wirklich einfach so entscheiden das hier keine ratenzahlung möglich ist? tatsache ist nämlich das wir das geld natürlich NICHT zurückgehalten haben. zu dem zeitpunkt als mein mann in dieser firma gearbeitet hat, haben wir dafür gesorgt das die firma für von der insolvens informiert war, ebenfalls hat mein mann jeden monat seine abrechnungen zum TH geschickt (was wir belegen können), da niemals irgendwelche klagen kamen sind wir immer davon ausgegangen das alles in ordnung ist!
klar haben wir anträge gestellt das die pfändungsgrenze meines mannes wegen seines langen weges zur arbeit erhöht wird, aber ich sehe eigentlich keinen zusammenhang zwischen diesen sachen. zumal ja der TH die ganze zeit die unterlagen schon hatte!!! nun frage ich mich warum schicken wir ihm jeden monat die abrechnungen wenn er ja augenscheinlich doch nicht reinsieht?? ganz ehrlich waren wir der meinung das wir bzw mein mann seinen pflichten nachkommt indem er seinen arbeitgeber unterrichtet und die abrechnungen seinem TH schickt.
wie nun der abzführende anteil genau zu berechnen ist, da haben wir ehrlich gesagt keinen schimmer von!

der TH droht nun schon mit versagung der restschuldbefreiung wenn wir das geld nicht zahlen. dann wäre alles umsonst gewesen
seit der brief gekommen ist sind wir total verzweifelt und wissen auch gar nicht an wen wir uns wenden sollen. fakt ist das geld haben wir nicht, eine ratenzahlung wäre ok, es ist ja nicht das wir das ausstehende geld nicht zahlen wollen.

ich hoffe auf schnelle antworten
verzweifelt
momo
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: TH fordert geld nach abschluss des eröffneten verfahrens!
« Antwort #1 am: 18. Mai 2014, 19:42:52 »

Der TH wird erst einmal fordern, dass der Betrag sofort gezahlt wird. Ich würde ihm schreiben, dass das Geld verbraucht wurde und daher nur eine ratenweise Zahlung möglich ist. Die Ratenhöhe würde ich in einer Größe vorschlagen, die auch tatsächlich leistbar ist.

Die Drohung mit der Versagung der RSB ist meiner Meinung nach nur heiße Luft. Ein Antragsrecht des Treuhänders gibt es nur, wenn die Mindestvergütung nicht gezahlt wird, ansonsten können nur Gläubiger einen Antrag stellen.
Gespeichert
 

iv-sb

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: TH fordert geld nach abschluss des eröffneten verfahrens!
« Antwort #2 am: 18. Mai 2014, 19:45:49 »

Der TH und ihr habt den Arbeitgeber deines Mannes informiert, ja?
Wann?
Schau doch bitte mal auf die Abrechnungen. Steht da was von "Pfändung"/Zahlbetrag Insolvenz o.ä.?
Es ist Pflicht des Arbeitgebers die pfändbaren Bezüge abzuführen.
Ihr hättet da nach der ersten Abrechnung, insofern keine Abzüge ausgewiesen sind, direkt Kontakt zum Arbeitgeber suchen müssen.

Wenn die pfändbaren Bezüge tatsächlich nicht abgeführt wurden, müsst ihr die zahlen. Schau einfach mal auf die Abrechnungen.

Melde dich rsp. dein Mann am Montag beim TH.
Gespeichert
 

iv-sb

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: TH fordert geld nach abschluss des eröffneten verfahrens!
« Antwort #3 am: 18. Mai 2014, 19:48:33 »

Die Drohung mit der Versagung der RSB ist meiner Meinung nach nur heiße Luft. Ein Antragsrecht des Treuhänders gibt es nur, wenn die Mindestvergütung nicht gezahlt wird, ansonsten können nur Gläubiger einen Antrag stellen.

Je nach dem um welche Gläubiger es sich handelt, rät der TH wohl tw. diesen an, Antrag auf Versagung der RSB zu stellen.
Gespeichert
 

Momo72

Re: TH fordert geld nach abschluss des eröffneten verfahrens!
« Antwort #4 am: 18. Mai 2014, 20:19:18 »

das ganze lief damals folgendermaßen. es wurden einmal vom arbeitsgeber pfandbare anteile abgeführt als mein mann urlaubsgeld bekommen hat. sonst hat er immer seinen vollen lohn ausgezahlt bekommen was immer ca um 1300 euro war. wir waren damals unsicher ob das so richtig wäre und mein mann hat mit dem lohnbüro des AG telefoniert ob diese berechnung korrekt wäre weil er ja in der insolvenz wäre. er hat dort mehrere male angerufen, zum schluß sogar die rechtsabteilung des unternehmens am tele gehabt und dort bekam er die auskunft das er sein geld voll ausgezahlt bekommen würde weil ein halbes kind mit auf der steuerkarte stehen würd. mein hat deutlich drauf hingewiesen das es "nur" seine stieftochter wäre und er ihr gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet wäre, worauf wir die information bekommen haben das das unbedeutend wäre solange sie bei ihm auf der steuerkarte stehen würd, alles wäre so richtig!

wir sind dann davon ausgegangen das jemand der sowas täglich berechnet mehr ahnung hat als wir und das so angenommen. zumal ja auch der TH die abrechnungen immer bekommen hat und von dort ebenfalls keine beschwerden kamen.

dazu muß man sagen das das alles schon 1 1/2 jahre her ist. was mich am meisten stört ist die tatsache das der TH jetzt frech sagt er UNTERSTELLT das wir das wußten.. schon allein die wortwahl! tatsache ist doch das ER die ganze zeit auch die unterlage vor der nase hatte!

wie gesagt, es geht mir nicht darum das wir das geld nicht zahlen wollen. wenn das damals wirklich falsch gelaufen ist, war das halt doof und die schuldner sollen ihr geld ja auch bekommen. aber der tonfall in dem der brief geschrieben ist regt mich furchtbar auf. gleich diese drohungen etc und diese wortwahl, ich UNTERSTELLE. das ist ne unverschämtheit finde ich. was glaubt er wer er ist?

auch sind schon öfter unterlagen weggekommen bei ihm die wir ihm zugeschickt haben, glücklicherweise haben wir immer alles per einschreiben geschickt, sonst hätten wir doof dagestanden. er verschlampt andauernt unterlagen, aber UNS unterstellt er was?

sorry, aber das mußte ich mal loswerden. ich bin echt wütend

achso
@iv-sb
der arbeitgeber meines mannes wurde von der inso von UNS unterrichtet bevor mein mann das arbeitsverhältnis begonnen hat. wann der TH ihn informiert hat wissen wir nicht. so schlampig wie der arbeitet würds mich nicht wundern wenn der ehemalige AG gar keine info von ihm bekommen hat. wir haben alle gerichtsbeschlüsse etc an den arbeitgeber übergeben (in kopie natürlich) damit es keine unstimmigkeiten gibt. leider hat das ja dann wohl doch nicht gereicht
« Letzte Änderung: 18. Mai 2014, 20:22:28 von Momo72 »
Gespeichert
 

Momo72

Re: TH fordert geld nach abschluss des eröffneten verfahrens!
« Antwort #5 am: 20. Mai 2014, 12:40:46 »

da ist mir nochwas aufgefallen
wir wissen ja das WIR den ehemaligen AG meines mannes informiert haben. was wir aber nicht mit sicherheit wissen ist ob er auch von dem TH meines mannes angeschrieben wurde, da sind wir einfach mal von ausgegangen. tatsache ist das der TH es mit seinen "pflichten" nicht so genau nimmt. er hat uns die ganzen jahre des eröffneten verfahrens auch den lohnsteuerjahresausgleich machen lassen, hat nie vermieter von uns angeschrieben oder so.
in seinem brief heißt es:

"da sie im rahmen des antrags auf restschuldbefreiung die pfändbaren anteile abgetreten haben, sind sie für die abführung im rahmen ihrer obliegheiten auch verantwortlich"

allerdings hab ich hier immer wieder gelesen das der AG ja die pfändbaren anteile an den TH abführen muß. was ist aber wenn der TH den AG gar nicht angeschrieben hat um den es hier geht. und selbst wenn ist es wirklich so das pauschal uns die schuld in die schuhe geschoben werden kann?
wir werden den TH anschreiben, was ist aber wenn er sich nicht auf eine ratenzahlung einlassen will? kann man sich dann evtl auch ans gericht wenden?
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: TH fordert geld nach abschluss des eröffneten verfahrens!
« Antwort #6 am: 20. Mai 2014, 12:52:56 »

Je nach dem um welche Gläubiger es sich handelt, rät der TH wohl tw. diesen an, Antrag auf Versagung der RSB zu stellen.

Dafür dürfte es längst zu spät sein.
Gespeichert
 

Momo72

Re: TH fordert geld nach abschluss des eröffneten verfahrens!
« Antwort #7 am: 20. Mai 2014, 12:57:19 »

@maurice
warum sollte es dafür zu spät sein? kann ein solcher antrag nicht bis zum letzten tag der insolvenz gestellt werden?
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: TH fordert geld nach abschluss des eröffneten verfahrens!
« Antwort #8 am: 20. Mai 2014, 13:05:03 »

@maurice
warum sollte es dafür zu spät sein? kann ein solcher antrag nicht bis zum letzten tag der insolvenz gestellt werden?
Weil das eigentliche Insolvenzverfahren schon vorbei ist. Ihr Mann ist in der WVP. Damit kann eine Versagung nur noch erfolgen, wenn Ihr Mann in dieser WVP gegen seine Obliegenheiten verstößt. Er sollte sich jetzt also drum kümmern, dass ordentlich abgeführt wird.

Bzgl. der Alt-Schulden aus dem Verfahren würde ich einfach Ratenzahlungen aufnehmen. Wurscht, was der TH sagt. Irgendwelche Streitigkeiten mit dem AG dürfte das nicht wert sein, auch wenn der den Fehler letztendlich zu verantworten hat.
Gespeichert
 

Momo72

Re: TH fordert geld nach abschluss des eröffneten verfahrens!
« Antwort #9 am: 20. Mai 2014, 13:11:00 »

also im mom gibts eh nichts abzuführen wegen der umschulung meines mannes. da bekommt er 920 euro im momat und fahrtgeld. aber das fahrtgeld zählt ja eh nicht zu den abzuführenden bezügen.

allerdings schreibt der TH in dem brief auch das ihm bewilligungsbescheide des arbeitsamtes wegen der umschulung vorliegen. allerdings haben wir ihm das alles vor einem jahr geschickt, er wirds wieder verschlammpt haben. so geht das andauernt bei dem. wir schicken ihm unterlagen und manchmal ein jahr später kommt post von ihm das er nie was bekommen hätte und wir sollten das SOFORT schicken immer gespickt mit drohungen das die RSB versagt wird etc.
ich versteh nicht warum die so arbeiten. meinen die sie kommen nur mit drohungen weiter? oder das leute die in der insolvenz sind sich alle pauschal einschüchtern lassen?
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz