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Autor Thema: TH/IV Vergütung  (Gelesen 2340 mal)

communicator

TH/IV Vergütung
« am: 19. Januar 2014, 12:46:46 »

bin im letzten jahr der WP
hab stundung der kosten beantragt
habe vor jahren mal ein schreiben vom IG bekommen dass ich die jährliche vergütung in höhe von ca. 100 euro für den TH/IV selbst bezahlen muss
hab aber über die jahre hinweg keine rechnung vom TH/IV bekommen und auch seit jahren nichts mehr vom IG gehört
soll ich den TH/IV mal drauf ansprechen  oder es einfach sein lassen?
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Insokalle

Re: TH/IV Vergütung
« Antwort #1 am: 19. Januar 2014, 18:52:27 »

Führen Sie pfändbare Beträge an den TH ab, sodass dadurch seine Gebühren gedeckt sind?
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communicator

Re: TH/IV Vergütung
« Antwort #2 am: 19. Januar 2014, 20:53:43 »

ja - mein arbeitgeber führt monatlich pfändbare beiträge an den TH ab
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tomwr

Re: TH/IV Vergütung
« Antwort #3 am: 21. Januar 2014, 00:55:45 »

Die jährliche Vergütung ist die Mindestvergütung und kommt nur zum Tragen, wenn keine pfändbaren Beträge erwirtschaftet werden und keine Verfahrenskostenstundung besteht.
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

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Re: TH/IV Vergütung
« Antwort #4 am: 21. Januar 2014, 09:44:03 »

Ja so ist es auch bei mir.
Es wird von meiner Betriebsrente ein Monatlicher Betrag an den TH abgeführt.
Davon hält mein TH nun jährlich seine 120 € ab.
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