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Autor Thema: Tod des Ehepartners, was ist zu beachten?  (Gelesen 2629 mal)

HausH

Tod des Ehepartners, was ist zu beachten?
« am: 31. August 2014, 10:04:38 »

 :hi:,

es fällt mir sichtlich schwer hier zu posten, zu frisch sind die Ereignisse.

Meine Frau ist gestern gegen 3:20 morgens an einer schweren Krebserkrankung in einem Krankenhaus verstorben. Sie hinterlässt einen Ehemann und 2 Kinder (15 und 21).

Dieser Ehemann (also ich) ist in der Privatinsolvenz/Wohlverhaltensperiode. Was muss ich beachten, was ist dringlich ect....ich habe keinen Plan, bin auch im Moment ziemlich neben mir.

Kann mir einer Tipps geben, wenn ich eines weiß, dann das dass Leben einen einholt....von daher frage ich lieber zeit nahe.

Wir waren übrigens fast 22 Jahre verheiratet.

gruß von HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

waldi

Re: Tod des Ehepartners, was ist zu beachten?
« Antwort #1 am: 31. August 2014, 11:21:41 »

Zunächst einmal mein Beileid.

Und ich denke, dass es in dieser Situation zuvorderst mal darum geht, vor allem für die Kinder präsent zu sein.

Und wenn das sachliche Thema dann doch solch einen Raum einnimmt:
Einen Dreizeiler als Information über den Tod der Ehefrau aufsetzen und an TH und Gericht schicken.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Tod des Ehepartners, was ist zu beachten?
« Antwort #2 am: 31. August 2014, 22:04:07 »

Auch von mir herzliche Anteilnahme.

Für alle Fragen rund um die Rentenansprüche der Kinder und dir ist der Bestatter eine gute Ansprechstelle. Ein guter Bestatter regelt die Anmeldung bei der Rentenversicherung. Ob du persönlich schon Ansprüche hast, ist altersabhängig. Auf jeden Fall haben minderjährige Kinder einen Anspruch auf Halbwaisenrente.

Wenn du den TH und das Gericht informiert hast, reicht das zunächst einmal. Um die eigentliche Bewältigung der Dinge kannst du dich später kümmern. Niemand kann und wird verlangen, dass du sofort kalt funktionierst. Nimm dir die erforderliche Zeit und versuche, mit der Situation zu leben. Einfach ist das jedenfalls nicht. Ich wünsche dir viel Kraft.

Gespeichert
 

eidechse

Re: Tod des Ehepartners, was ist zu beachten?
« Antwort #3 am: 01. September 2014, 18:31:27 »

Auch von mir: Beileid.

Was man trotzdem nicht aus den Augen verlieren sollte, einfach weil das Gesetz nunmal nur eine Frist von 6 Wochen dafür vorsieht, ist die Prüfung, ob ein evtl. Erbe angetreten werden soll. Wenn es kein Testament gibt, dann tritt gesetzliche Erbfolge ein und Ehemann und Kinder sind Erben. Je nach finanzieller Lage der Ehefrau, sollte man darüber nachdenken, das Erbe auszuschlagen. Als Vater auch gerade für den minderjährigen Sohn.
Gespeichert
 
 

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