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Autor Thema: treuhänder reagiert nicht - wie verhalten?  (Gelesen 2834 mal)

VerzweifelteStudentin

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treuhänder reagiert nicht - wie verhalten?
« am: 20. April 2015, 19:32:04 »

hallo,

ich melde meinem treuhänder immer mal wieder beträge, die mir von unterschiedlichen stellen, meist krankenkasse oder versorgungsamt, für zeiträume VOR aufhebung meines verfahrens, d.h. vor juli 2013, erstattet werden und die er zur masse ziehen könnte, WENN er eine nachtragsverteilung anordnen würde, wie er es schon mal für ein lohnsteuerguthaben gemacht hat.

nun bekam ich auf die letzten meldungen - es handelte sich um beträge zwischen 250 und 1000 € - keine antwort.

wurde alles in normalen briefen verschickt. mein treuhänder sitzt in einer anderen stadt und in einem anderen bundesland.

bin ich als schuldner verpflichtet alles per einschreiben/rückschein zu verschicken?

kennt das jemand, dass der treuhänder sich gar nicht (mehr) für gelder interessiert, die er eigentlich zur masse ziehen könnte?

wie verhaltet ihr euch?

wie lange muss ich das geld bunkern, weil er sich ja doch noch melden und es einziehen könnte?

die RSB steht bei mir im januar 2016 an.

danke.

« Letzte Änderung: 20. April 2015, 19:38:25 von VerzweifelteStudentin »
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eidechse

Re: treuhänder reagiert nicht - wie verhalten?
« Antwort #1 am: 21. April 2015, 11:37:07 »

Sicher, dass der TH diese Beträge wirklich einziehen könnte?

Zahlungen von Versorgungsamt und Krankenkasse hören sich vielmehr danach an, als ob hier Lohnersatzleitungen (z.B. Krankengeld oder Rente) nachgezahlt werden. Da muss man die Beträge dann aber den Monaten zuschlagen, für die sie gezahlt werden und dann prüfen, ob sich überhaupt was pfändbares ergibt.

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VerzweifelteStudentin

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Re: treuhänder reagiert nicht - wie verhalten?
« Antwort #2 am: 21. April 2015, 16:27:14 »

nein, sicher bin ich mir da nicht.

es handelt sich u.a. um erstattungen von gesetzlichen zuzahlungen bei der krankenkasse für die jahre 2012-2015 sowie versorgungskrankengeld nach dem oeg für zeiträume zwischen 2012 und 2013.

zählt der zeitpunkt des zuflusses, wäre ich locker über der pfändungsgrenze....

aber er reagiert halt nicht und ich frage mich, ob ich das geld dann für meinen lebensunterhalt verbrauchen kann.
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Insokalle

Re: treuhänder reagiert nicht - wie verhalten?
« Antwort #3 am: 21. April 2015, 19:10:49 »

Die meisten Punkte hatten wird doch schon mal durch. Ebenso hatten wir festgestellt, dass keine Mitteilungspflicht besteht. Mehr als hinschreiben können Sie nicht.
Die unpfändbaren Beträge dürfen Sie ohnehin verwenden.
Wenn die Beträge für die Zeiträume vor Eröffnung ausgezahlt wurden, geht eine NTV über die Forderungen ins Leere. Also lassen Sie es laufen und warten ab.

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VerzweifelteStudentin

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Re: treuhänder reagiert nicht - wie verhalten?
« Antwort #4 am: 21. April 2015, 19:20:40 »

handelt sich um zeiträume NACH eröffnung und VOR aufhebung.
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