"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Umzug innerhalb der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 4105 mal)

Peter40468

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Umzug innerhalb der Wohlverhaltensphase
« am: 13. August 2008, 07:13:07 »

Hallo, ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und möchte in ein anderes Bundesland umziehen.
Ist das in irgendeiner Form schwierig, resp. kann man mir daraus einen Strick drehen?
Behalte ich den bisherigen Insolvenzverwalter und das ursprünglich zuständige Insolvenzgericht?

Danke für ein paar mich aufklärende Hinweise.
Gruß
Peter40468
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Umzug innerhalb der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 13. August 2008, 08:25:48 »

Du behälst Deinen TH und Dein IVG.  Gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO hast Du jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen !
Dies gehört zu den Obliegenheiten des Schuldners in der Wohlverhaltensperiode. 
Gespeichert
pd
 

Peter40468

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Umzug innerhalb der Wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 13. August 2008, 13:28:54 »

danke vielmals, das hift mir sehr viel weiter. Gruß
Peter
Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Umzug innerhalb der Wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 13. August 2008, 19:13:50 »

Hallo,

kurze Frage hierzu (ist für mich von Interesse) ... Bundesland wechseln, gleicher Arbeitgeber aber geringeres Gehalt aber dafür weiterhin einen Job ... dadurch geringerer Pfändungsbetrag ... reicht es aus, den TH im Falle eines Falles dies so zu schildern? Ich hab ja nun mal riesiges Glück mit TH, aber wenn evt. doch weniger "eingenommen" wird weiß ich nicht wie er reagiert.

LG
MissTraut
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Umzug innerhalb der Wohlverhaltensphase
« Antwort #4 am: 13. August 2008, 19:18:41 »

Hallo,

dem TH muss man gar nichts erklären, wie kommen darauf eigentlich so viele ?

Nur Gläubiger können einen Antrag auf Versagung der RSB stellen (mit der seltenen Ausnahme des §298).

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz