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Autor Thema: ungleich Behandlung von Insolvenzschuldnern?  (Gelesen 2396 mal)

Leena2005

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  • Beiträge: 4
ungleich Behandlung von Insolvenzschuldnern?
« am: 20. Oktober 2011, 21:14:17 »

Hallo nochmal,

ich habe gelesen und gelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass anscheinend alle Insolvenzschuldner ungleich behandelt werden. Die Eröffnung meines Insolvenzverfahrens ist nun genau vier Jahre her. Egal wo ich nachlese, hier im Forum, auf Ratgeberseiten von Anwälten, überall lese ich das Selbe: Die Wohlverhaltensphase beginnt nach ein bis zwei Jahren. Nicht aber bei mir.

Nun meine Frage: Bedeutet das für mich, dass mein Treuhänder mir in den vier Jahren geschaffenes Vermögen, sprich in meinem Fall nur eine Lebensversicherung, die ich mit meinen zwei Kindern wegen der Riesterrente abgeschlossen habe einfordern kann? Mein neu gekauftes altes Auto? Obwohl ich das Auto, welches ich bei Eröffnung besessen habe "ausgezahlt" habe? Die paar kleinen Euros, die ich auf meinem Tagegeldkonto zu liegen habe?

Fragen über Fragen! Ich hoffe jemand kennt die Antworten!

Danke!
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Der_Alte

  • Gast
Re: ungleich Behandlung von Insolvenzschuldnern?
« Antwort #1 am: 20. Oktober 2011, 22:31:40 »

Du stellst die selbe Frage mehrfach.
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