"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Unterhalt während der Insolvenz  (Gelesen 4069 mal)

Vali71

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Unterhalt während der Insolvenz
« am: 22. September 2008, 21:38:07 »

Hallo Leute! Bin neu hier. Ganz zufällig endeckt. Ich muss ab September Unterhalt bezahlen und mein Insolvenzverwalter hat mir geschrieben dass in diesem Fall kein Geld für die Masse übrig bleibt. Was danach kommt, hat er nicht geschrieben, auch meine e-mail blieb unbeantwortet. Weiss jemand die Antwort auf meine Frage? M.f.G.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unterhalt während der Insolvenz
« Antwort #1 am: 23. September 2008, 19:58:05 »

Verfahrensart?
Stand des Verfahrens?

Ob für die Mass etwas übrig bleibt, wäre nur von Bedeutung, wenn kei Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und kein Antrag auf eigene RSB gestellt wurde.

Der IV hat die weitere unterhaltsberechtigte Person zu akzeptieren.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Vali71

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Unterhalt während der Insolvenz
« Antwort #2 am: 30. September 2008, 20:23:12 »

Hallo! Danke für´s antworten. Sie haben mich gefragt welche Verfahrensart ich habe? Entschuldigen Sie die Frage: Welche gibts denn? Und wie unterscheidet man die? IV ist ebenfalls am 01.04. 2008 eröffnet. Antrag auf RSB habe ich gestellt und Stundung der Kosten des Eröffnungsverfahren wurde bewilligt. Mein Problem ligt daran , das ich zu späht zum Familienanwalt gegangen bin um Unterhalthöhe zu meinem jetzigem Gehalt anzupassen. Jetzt soll ich bei 1260 EUR netto, 664 EUR Unterhalt zahlen. Mein Gehalt wurde beim Arbeitgeber per Gerichtsbeschluss gepfändet. Anwalt will Abänderungsklage einreichen. M.f.G
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unterhalt während der Insolvenz
« Antwort #3 am: 02. Oktober 2008, 19:04:36 »

Verfahrensarten:

Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz (Aktenzeichen IN... oder IK....
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Vali71

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Unterhalt während der Insolvenz
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2008, 19:41:43 »

Hallo, in Aktenzeichen steht: IN. Also - Regelinsolvenz.
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Unterhalt während der Insolvenz
« Antwort #5 am: 03. Oktober 2008, 15:02:03 »

Hallo,

auf Ihre aktuelle Insolvenz hat das keine Auswirkung.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz