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Autor Thema: Unterhaltsberechtigung  (Gelesen 2902 mal)

cgschmidt

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Unterhaltsberechtigung
« am: 21. Juni 2010, 12:20:55 »

Hallo,
zwei Fragen bitte:

Ein Kind studiert, ist als Unterhaltsberechtigter in der Pfändungstabelle berücksichtigt.

Ein zweites hat sein Studium beendet, bereitet sich auf Doktorarbeit vor, ist bei der Verbraucher-Insolvenzbeantragung mit angegeben worden. Nach Auskunft des Arbeitgebers fand ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter statt mit dem Ergebnis, dass das zweite Kind bereits eine kaufmännische Ausbildung bestanden hatte und das danach aufgenommene Studium eine Zweitausbildung sei, die nicht anerkannt werde.

Stimmt das so? Wer bestimmt das? Der IV oder das Gericht?

2. Frage: Wenn das erste Kind mit dem Studium aufhört, versucht, Geld zu verdienen: Ist es dann noch unterhaltsberechtigt?
Wir unterstützen beide monatlich bei Miete (beide wohnen auswärts) und Lebenshaltung.

Danke für hilfreiche Antworten!!!
Gespeichert
 

Fallera

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Re: Unterhaltsberechtigung
« Antwort #1 am: 21. Juni 2010, 12:51:10 »

Ein zweites hat sein Studium beendet, bereitet sich auf Doktorarbeit vor, ist bei der Verbraucher-Insolvenzbeantragung mit angegeben worden. Nach Auskunft des Arbeitgebers fand ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter statt mit dem Ergebnis, dass das zweite Kind bereits eine kaufmännische Ausbildung bestanden hatte und das danach aufgenommene Studium eine Zweitausbildung sei, die nicht anerkannt werde.

Das ist korrekt! Wenn eine kaufmännische Ausbildung beendet wurde zählt das Studium als Zweitausbildung!

Wer Im Verfahren Unterhaltsberechtigt ist und nicht bestimmt letztendlich das Gericht! Der IV kann einen Antrag stellen, dass eine Person als Unterhaltsberechtigt nicht mehr berücksichtigt werden darf.

Zu Ihrer 2. Frage:

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wann3.htm

Das könnte Ihnen evtl. helfen!

Gruß
Gespeichert
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Kurt Cobain
 
 

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