Hallo, kurz vor Ende der ganzen Geschichte (30.11.2011 :juchu: ) habe ich jetzt doch auch noch mal eine Frage. Leider finde ich beim Suchen irgendwie nicht so ganz die Antwort, die zu uns passt.
Wir sind in 2. Ehe miteinander verheiratet und haben ein Schreiben des TH erhalten, der die unterhaltsberechtigten Personen meines Mannes wissen möchte (wir sind beide in der WV mit dem o.g. Ablaufdatum). Dazu folgender Sachverhalt:
Mann: aus 1. Ehe noch 1 Kind, 19 Jahre, Ausbildungsvergütung um die 800 Euro brutto
aus 2. Ehe keine gemeinsamen Kinder
Frau: eigenes Einkommen, Vollzeit, kein pfändbarer Betrag wg. d. Kinder
aus 1. Ehe 2 Kinder; 1. Kind, 16 Jahre, Ausbildungbeginn 01.08.2011, Ausbildungsvergütung ca. 600 Euro brutto;
2. Kind, 13 Jahre u. schulpflichtig; Vater der Kinder zahlt Mangelunterhalt
aus 2. Ehe keine gemeinsamen Kinder
Nun stellt sich hier die Frage, wieviel unterhaltsberechtigte Personen darf mein Mann dem TH gegenüber angeben? Durch die Ausbildungsvergütung des 19jährigen zahlt mein Mann tatsächlich kein Unterhalt mehr an ihn, könnte aber ohne weiteres eine Bescheinigung von ihm bekommen, dass der Unterhaltsbetrag bar an ihn ausgezahlt wurde u. wird :whistle: .
Und wieweit ist mein Mann seinen "Stief"kindern gegenüber in der Unterhaltspflicht (auch wenn er sonst keine gesetzlichen Rechte hat)? Das ich aufgrund meines Vollzeiteinkommens aus der Unterhaltspflicht raus bin, ist mir klar (2200 Euro brutto).
Wenn ich das ganze beim Suchen hier richtig verstanden habe, muss ich dem TH gegenüber dann ja auch den Ausbildungsbeginn meiner Tochter anzeigen, oder? Muss er dann auch den Ausbildungsvertrag wegen der Vergütung einsehen?
Ich danke vorab schon mal für die bisher immer schnell erfolgten Antworten.
Einen schönen Tag noch
bemeyno