"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Unterhaltspflichtige Kinder  (Gelesen 2431 mal)

Witch

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Unterhaltspflichtige Kinder
« am: 05. Januar 2010, 22:04:39 »

Hallo,

ich bin in der WVP mein Kind studiert und muss danach für ihre Ausbildung ein Referendariat machen.
Zählt sie bis nach dem Referendariat noch zu meinem Unterhaltspflichtigen Kind?

Danke für Eure Bemühungen im Voraus
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unterhaltspflichtige Kinder
« Antwort #1 am: 05. Januar 2010, 23:24:28 »

Ja.
Aber eigene Einkünfte können angerechnet werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Inso-was-nun

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 144
Re: Unterhaltspflichtige Kinder
« Antwort #2 am: 06. Januar 2010, 00:23:45 »

Aber eigene Einkünfte können angerechnet werden.

... und was ist, wenn der geliebte Balg einfach nur studieren will und nicht zusätzlich arbeiten?
Gespeichert
*** Nicht mehr insolvent ***
 

Witch

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Re: Unterhaltspflichtige Kinder
« Antwort #3 am: 06. Januar 2010, 13:24:02 »

Ja.
Aber eigene Einkünfte können angerechnet werden.


Danke für die Antwort.
Wieviel darf das Kind verdienen, ohne das ich es mit meinem Problem belasten muss?
Ich finde es ganz toll das es Menschen gibt, welche sich der Probleme anderer annehmen und so selbstlos helfen.
Ein riesengroßes Dankeschön und  :hi:.


Witch
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Unterhaltspflichtige Kinder
« Antwort #4 am: 06. Januar 2010, 16:47:50 »

Grundsätzlich gibt es Urteile, die am Sozialhilfebedarf + 50% orientieren. (kanpp 500)
Danach soll nach billigem Ermessen geprüft werden ob eine teilweise Berücksichtigung angemessen ist.
Ab ca. 989 sollte sie wohl ganz entfallen.

@Inso-was-nun:

In den Hintern...
Nein, das hat natürlich keine Auswirkungen, dann bleibt das Kind eben berücksichtigungsfähig.
Weder das Insogericht noch der TH  haben die Möglichkeit, dass Kind neben dem Studium zum arbeiten zu zwingen.
Zumal es ja eh nur Nebentätigkeiten oder Aushilfsjobs  sind, die eine eigene Versorgung nicht sichern.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz