"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Unterhaltspflichtige Personen  (Gelesen 2935 mal)

bullirider

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 33
Unterhaltspflichtige Personen
« am: 14. Juni 2010, 19:24:26 »

Hallo Forumsgemeinde,
nachdem ich endlich wieder Arbeit gefunden habe, muss ich mich schon wieder mit meinem Insolvenzverwalter rumärgern.
Ich habe zwei unterhaltspflichtige Personen nachgewiesen ( Ehefrau ohne Einkommen und 22 jähriger  Sohn in Ausbildung ).
Es wird nach meiner Lohnabrechnung jedoch nur 1 Person berücksichtigt.
Wie kann ich mich dagegen wehren und wie komme ich wieder an das zuviel abgetretene Geld?
ich danke Euch schonmal für Eure Ratschläge.
Grüsse aus dem wilden Süden
Garry
Gespeichert
 

lenchik22

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 203
Re: Unterhaltspflichtige Personen
« Antwort #1 am: 14. Juni 2010, 19:32:22 »

OHne Gerichtsbeschluss muss der AG zwei unterhaltspflichtige Personen berücksichtigen. Das müssen Sie ihrem AG mitteilen. Der kann nicht einfach eine Person weg lassen. Da kann der IV oder TH viel erzählen. Dann wird Gericht Sie um Stellungnahme bitten, wo sie rein schreiben können, dass der Sohn bei Ihnen lebt und sich in der Ausbildung befindet. Da wird aber sein Einkommen mitgezählt und er wird evtl. nicht komplett berücksichtigt. Übrigens bei Fahrtkosten über 30 km einfache Strecke wird zusätzlich ein Freibetrag gewährt.

Lg
Lena
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz