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Autor Thema: Unterhaltspflichtige Personen  (Gelesen 2929 mal)

bullirider

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Unterhaltspflichtige Personen
« am: 14. Juni 2010, 19:24:26 »

Hallo Forumsgemeinde,
nachdem ich endlich wieder Arbeit gefunden habe, muss ich mich schon wieder mit meinem Insolvenzverwalter rumärgern.
Ich habe zwei unterhaltspflichtige Personen nachgewiesen ( Ehefrau ohne Einkommen und 22 jähriger  Sohn in Ausbildung ).
Es wird nach meiner Lohnabrechnung jedoch nur 1 Person berücksichtigt.
Wie kann ich mich dagegen wehren und wie komme ich wieder an das zuviel abgetretene Geld?
ich danke Euch schonmal für Eure Ratschläge.
Grüsse aus dem wilden Süden
Garry
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lenchik22

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Re: Unterhaltspflichtige Personen
« Antwort #1 am: 14. Juni 2010, 19:32:22 »

OHne Gerichtsbeschluss muss der AG zwei unterhaltspflichtige Personen berücksichtigen. Das müssen Sie ihrem AG mitteilen. Der kann nicht einfach eine Person weg lassen. Da kann der IV oder TH viel erzählen. Dann wird Gericht Sie um Stellungnahme bitten, wo sie rein schreiben können, dass der Sohn bei Ihnen lebt und sich in der Ausbildung befindet. Da wird aber sein Einkommen mitgezählt und er wird evtl. nicht komplett berücksichtigt. Übrigens bei Fahrtkosten über 30 km einfache Strecke wird zusätzlich ein Freibetrag gewährt.

Lg
Lena
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